Förderprogramm

Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Wandel der Arbeitswelt

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Ansprechpunkt:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Abteilung III Arbeitsrecht und Arbeitsschutz

Wilhelmstraße 49

10117 Berlin

Weiterführende Links:
ARBEIT: SICHER UND GESUND

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie im Bereich Arbeitsschutz und Gesundheit in der Arbeitswelt arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Ihre Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitsschutzes und zur Gestaltung sicherer, gesunder und menschengerechter Arbeitsbedingungen in der Transformation der Wirtschaft und Arbeitswelt.

Gefördert werden Projekte im Kontext der Politikwerkstätten des Programms ARBEIT: SICHER + GESUND. Das BMAS unterstützt Projekte zu einem oder mehreren der folgenden Themenfelder:

  • mobile Arbeit,
  • Klimawandel und Auswirkungen auf die Arbeitswelt,
  • Basisarbeit,
  • psychische Gesundheit,
  • künstliche Intelligenz im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich bis zu 70 Prozent der förderfähig anerkannten Ausgaben. Die mögliche Zuwendung wird in dem jeweiligen Förderaufruf festgelegt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe können Sie zunächst Projektideen in Form von aussagefähigen Skizzen einreichen.

Weitere Informationen veröffentlicht das BMAS in Förderaufrufen. Zudem wird das BMAS einen Dienstleister als Verwaltungshelfer (programmumsetzende Stelle) beauftragen.

Bitte beachten Sie die jeweiligen Förderaufrufe.

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