Förderprogramm

Zukunftszentren – Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen und Beschäftigten bei der (Weiter-)Entwicklung und Umsetzung innovativer Gestaltungsansätze zur Bewältigung der digitalen Transformation

Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen – insbesondere als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) – oder (Solo-)Selbständige oder (Solo-)Selbständiger Unterstützung im digitalen, ökologischen oder demografischen Wandel benötigen, können Sie sich an eine der Einrichtungen aus dem Programm Zukunftszentren wenden.

Volltext

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert die Entwicklung und Erprobung innovativer Konzepte zur Weiterbildung im Betrieb, die auf die Stärkung digitaler Kompetenzen in Unternehmen gerichtet sind. Dazu wurde ein bundesweit flächendeckender Zugang zu Beratungs- und Qualifizierungsleistungen eingerichtet.

Im Rahmen des Programms Zukunftszentren stehen Ihnen folgende Einrichtungen als Kompetenz-, Vernetzungs- und Beratungszentren zur Verfügung:

  • 12 Regionale Zukunftszentren, die die unterschiedlichen Herausforderungen und Bedarfe der Regionen im Rahmen der Transformation differenziert in den Blick nehmen und mit passgenauen Beratungs- und Qualifizierungsangeboten beantworten, insbesondere im Hinblick auf Künstliche Intelligenz (KI) und andere digitale Technologien.

    Folgende Träger setzen jeweils mit Projektpartnern die „Regionalen Zukunftszentren“ um:

    • das Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gGmbH als „Regionales Zukunftszentrum Nord“ in Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Niedersachsen.
    • die Universität Rostock als „Regionales Zukunftszentrum Mecklenburg-Vorpommern“,
    • die Rheinisch-Westfälisch Technische Hochschule Aachen als „Zukunftszentrum für menschzentrierte KI in der Produktionsarbeit“ in Hessen,
    • die ZENIT GmbH als „Zukunftszentrum KI NRW“ in Nordrhein-Westfalen.
    • die Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz GmbH als „Regionales Zukunftszentrum für KI und Digitale Transformation in Saarland und Rheinland-Pfalz“,
    • jeweils die f-bb Forschungsinstitut Betriebliche Bildung gGmbH als „Regionales Zukunftszentrum Berlin“, als „Regionales Zukunftszentrum Brandenburg" und als „Regionales Zukunftszentrum Sachsen-Anhalt“ sowie als „Regionales Zukunftszentrum Süd“ in Bayern, Baden-Württemberg,
    • die RKW Sachsen GmbH Dienstleistung und Beratung als „Regionales Zukunftszentrum Sachsen“,
    • die Ernst-Abbe-Hochschule Jena als „Zukunftszentrum Digitale Transformation Thüringen“ sowie
    • das Diakonische Werk der Evangelischen Landeskirche in Baden e. V. mit einem Fokus auf der Sozial- und Pflegewirtschaft als „Regionales Zukunftszentrum pulsnetz KI“ in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen.
  • Das Haus der Selbstständigen unterstützt insbesondere gemeinsame Interessenvertretungen und sonstige selbstregulierende Verfahren, um die Vergütungssituation und die Arbeitsbedingungen vor allem von Solo-Selbstständigen zu verbessern.
    Das Projekt wird federführend durch die Input Consulting gGmbH durchgeführt. 
  • Das „Zentrum Zukunft der Arbeitswelt“ (ZZA) unter der Federführung von Arbeit und Leben Sachsen e.V. verantwortet den Aufbau eines Think-Tanks, der maßgeblich der Weiterentwicklung und der Bereitstellung von praxisrelevantem Wissen dient.
    Es generiert als koordinierendes Zukunftszentrum länderübergreifend Wissen zum Wandel der Arbeit, bereitet praktische Umsetzungserfahrungen zielgruppengerecht auf und stellt diese Informationen den „Regionalen Zukunftszentren“ und interessierten Dritten zur Verfügung.

Interessenten wenden sich an ein Zukunftszentrum in ihrer Region. Die Beratung ist kostenfrei.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Es ist ein zweistufiges Antragsverfahren vorgesehen. Interessierte Antragsberechtigte sind aufgerufen, in einem 1. Schritt zunächst eine Interessenbekundung für die Trägerschaft eines oder mehrerer der 3 Handlungsschwerpunkte einzureichen. Bei positiver Bewertung werden die Antragsberechtigten in einem 2. Schritt zur Einreichung eines ausführlichen Förderantrags aufgefordert.

Fristen

Interessenbekundungen, die eine Ideenskizze mit Blick auf den eigentlichen Förderantrag beinhalten, waren vom Tag nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie bis 6 Wochen nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie auf dem Förderportal Z-EU-S (siehe weiterführende Links) einzureichen.

rechtliche Voraussetzungen

Die Leistungen der Zukunftszentren richten sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen, ihre Beschäftigten sowie (Solo-)Selbständige.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Förderrichtlinie für aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) mitfinanzierte Maßnahmen zur Durchführung des Programms „Zukunftszentren – Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen und Beschäftigten bei der (Weiter-)Entwicklung und Umsetzung innovativer Gestaltungsansätze zur Bewältigung der digitalen Transformation“
vom: 07.07.2025
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BAnz AT 16.07.2025 B2

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

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