Förderprogramm

Förderung internationaler Verbundvorhaben im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie „Förderung der Agroecology in landwirtschaftlichen Betriebssystemen und regionaler Landschaft“

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Ansprechpunkt:

Projektträger Jülich (PtJ)

Geschäftsbereich Bioökonomie
Forschungszentrum Jülich GmbH

52425 Jülich

Weiterführende Links:
PtJ – Informationsseite zu AGROECOLOGY Partnership inklusive Call 1 und 2 Die Bundesregierung – easy-Online: Elektronisches Formularsystem

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie im Verbund mit internationalen Partnerinnen und Partnern Forschungs- und Entwicklungsfragen im Bereich AGROECOLOGY aufgreifen und bearbeiten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie mit einem Zuschuss zu internationalen Vorhaben im Rahmen der im Januar 2024 gestarteten europäischen Partnerschaft „European partnership on accelerating farming systems transition – agroecology living labs and research InfrastructuresAGROECOLOGY“.

Sie erhalten die Förderung für internationale Forschungsverbundvorhaben zu folgenden Themenschwerpunkten:

  • Thema 1: Verbesserung der Agroecology in landwirtschaftlichen Produktionssystemen,
  • Thema 2: Umsetzung der Agroecology auf regionaler Landschaftsebene. 

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise bis zu 3 Jahren.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtungen mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
  • Der Zuschuss beträgt pro Verbundvorhaben maximal 700.000 EUR und 500.000 EUR pro Antragstellenden,
  • Der Zuschuss beträgt bei Koordination des transnationalen Verbunds durch eine deutsche Partnerin oder einen deutschen Partner: maximale deutsche Fördersumme 800.000 EUR pro Verbund und maximal 600.000 EUR pro Antragstellenden.

Das Förderverfahren ist dreistufig. Im 1. Schritt findet ein internationales Begutachtungsverfahren statt. In der 1. Verfahrensstufe reichen Sie bitte Ihre Ideenskizze durch den Verbundkoordinator elektronisch ein. Im 2. Schritt werden Sie aufgefordert eine Projektskizze einzureichen.

In der 3. Verfahrensstufe werden die deutschen Projektpartnerinnen und Projektpartner der ausgewählten transnationalen Konsortien für ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizzen und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

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