Kurztext
Sie möchten forschungsbasierte Maßnahmen zur MINT-Studienorientierung oder MINT-Studienbegleitung entwickeln und erproben? Das Bundesministerium fördert entsprechende Einzel- und Verbundprojekte.
Volltext
Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben, die Maßnahmen zur MINT-Studienorientierung (Themenschwerpunkt I) oder MINT-Studienbegleitung (Themenschwerpunkt II) forschungsbasiert entwickeln, erproben und skalieren. Ziel ist es, Chancengerechtigkeit im MINT-Bereich zu fördern, schwer erreichbare Zielgruppen im Alter von 16 bis 25 Jahren anzusprechen sowie Studienabbruchquoten nachhaltig zu senken.
Die Förderung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss für eine Projektlaufzeit von bis zu 36 Monaten gewährt. Eine maximale Fördersumme ist nicht festgelegt. Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens und ist sachlich zu begründen. Die beantragte Zuwendung darf eine Bagatellgrenze von 25.000 EUR je antragsberechtigter Institution nicht unterschreiten.
Je nach Empfängerkreis differenziert sich die Finanzierung:
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen: Die Abrechnung erfolgt auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV). Staatlich anerkannten Hochschulen wird für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % der Gesamtausgaben zur Abdeckung indirekter Infrastruktur- und Verwaltungskosten gewährt.
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: Die Zuwendung wird auf Kostenbasis (AZK) nach den AZK-Richtlinien gewährt. Für gewerbliche Unternehmen wird keine Projektpauschale gewährt.