Förderprogramm

Förderung für Projekte zur MINT-Studienorientierung und -begleitung (AkadeMINT)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung, Kommune
Fördergeber:

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Ansprechpunkt:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

Projektträger „PT Neue Impulse für die MINT-Bildung“

Steinplatz 1

10623 Berlin

Tel: +49 303 10078-5680 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag 10:00 – 12:00 Uhr)

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (externer Link)

Weiterführende Links:
Informationsseite zur Skizzenphase (externer Link) FAQ zur Förderung vom BMFTR (externer Link) easy-Online: Elektronisches Formularsystem (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Sie möchten forschungsbasierte Maßnahmen zur MINT-Studienorientierung oder MINT-Studienbegleitung entwickeln und erproben? Das Bundesministerium fördert entsprechende Einzel- und Verbundprojekte.

Volltext

Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben, die Maßnahmen zur MINT-Studienorientierung (Themenschwerpunkt I) oder MINT-Studienbegleitung (Themenschwerpunkt II) forschungsbasiert entwickeln, erproben und skalieren. Ziel ist es, Chancengerechtigkeit im MINT-Bereich zu fördern, schwer erreichbare Zielgruppen im Alter von 16 bis 25 Jahren anzusprechen sowie Studienabbruchquoten nachhaltig zu senken.

Die Förderung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss für eine Projektlaufzeit von bis zu 36 Monaten gewährt. Eine maximale Fördersumme ist nicht festgelegt. Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens und ist sachlich zu begründen. Die beantragte Zuwendung darf eine Bagatellgrenze von 25.000 EUR je antragsberechtigter Institution nicht unterschreiten.

Je nach Empfängerkreis differenziert sich die Finanzierung:

  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen: Die Abrechnung erfolgt auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV). Staatlich anerkannten Hochschulen wird für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % der Gesamtausgaben zur Abdeckung indirekter Infrastruktur- und Verwaltungskosten gewährt.
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: Die Zuwendung wird auf Kostenbasis (AZK) nach den AZK-Richtlinien gewährt. Für gewerbliche Unternehmen wird keine Projektpauschale gewährt.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt:

1. Verfahrensstufe (Skizzenphase):

  • Der Verbundkoordinator beziehungsweise der Einzelantragsteller erstellt eine gemeinsame Projektskizze (maximal 12 Seiten) gemäß den verpflichtenden Vorlagen des Projektträgers.
  • Die Skizze wird zusammen mit der unterschriebenen Bestätigung ausschließlich digital über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder einer qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht.
  • Ein unabhängiges Begutachtungsgremium bewertet die Projektskizzen nach den Förderkriterien.

2. Verfahrensstufe (Antragsphase):

  • Verfasser positiv bewerteter Skizzen werden schriftlich aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag einzureichen.
  • Die Einreichung erfolgt durch jeden Partner individuell digital über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links). Dabei reichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen Anträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV) ein, während gewerbliche Unternehmen Anträge auf Kostenbasis (AZK) nutzen.
  • Neben dem Online-Antrag ist eine gemeinsame Gesamtvorhabenbeschreibung (GVB) sowie weitere Anlagen hochzuladen. Nach abschließender Prüfung durch den Projektträger VDI/VDE IT ergeht der Zuwendungsbescheid.

Fristen

Die Projektskizzen der ersten Verfahrensstufe müssen bis zum 24.11.2026 um 23:59 Uhr digital über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) beim Projektträger eingereicht werden. Die schriftliche Aufforderung zur Einreichung der förmlichen Förderanträge in der zweiten Verfahrensstufe erfolgt voraussichtlich im Februar 2027 mit einer anschließenden Einreichungsfrist von 6 bis 8 Wochen im Frühjahr 2027.

rechtliche Voraussetzungen

Folgende rechtliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (Hochschulen, Forschungseinrichtungen, gewerbliche Unternehmen, Verbände, Stiftungen, Bildungsträger sowie Gebietskörperschaften als Schulträger).
  • Einzel- und Verbundprojekte (mind. 2 Partner): Die Verbundkoordination muss zwingend durch eine Hochschule oder Forschungseinrichtung erfolgen.
  • Schriftliche Kooperationsvereinbarung bei Verbundprojekten (Anzeige spätestens 3 Monate nach Start). Assoziierte Partner und Schulen werden per Absichtserklärung eingebunden.
  • Forschungsbasierte Maßnahmen zur MINT-Studienorientierung oder -begleitung (insb. mit Bezug zur Hightech Agenda) für schwer erreichbare Zielgruppen.
  • Beantragte Zuwendung mind. 25.000 EUR je Partner. Hochschulen/Forschungseinrichtungen: Ausgabenbasis (AZA/AZAP) zzgl. 20 % Projektpauschale. Unternehmen: Kostenbasis (AZK) ohne Pauschale.

Ausschlussgründe:

  • Privatpersonen, Personengesellschaften ohne juristische Rechtspersönlichkeit sowie direkte Anträge einzelner Schulen.
  • Inhaltlich ausgeschlossen sind reine Evaluationen, reine Infrastrukturmaßnahmen sowie Neuentwicklungen ohne Forschungsbezug.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

1. Verfahrensstufe:

  • Elektronisch generiertes Projektblatt zur Skizze aus dem elektronischen Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
  • Gemeinsame rechtsverbindlich unterzeichnete Bestätigung zur Projektskizze als PDF-Scan.
  • Gemeinsame Projektskizze als maschinenlesbares PDF im Umfang von maximal 12 Seiten

2. Verfahrensstufe:

  • Elektronisch generierter förmlicher Zuwendungsantrag aus dem elektronischen Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links):
    • Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen: Antrag auf Zuwendung auf Ausgabenbasis (Formular AZA / AZAP) bzw. Antrag auf Zuweisung (Formular AZV)
    • Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: Antrag auf Zuwendung auf Kostenbasis (Formular AZK)
  • Gemeinsame Gesamtvorhabenbeschreibung (GVB) als maschinenlesbares PDF
  • Gemeinsame rechtsverbindlich unterzeichnete Bestätigung zu Fördernotwendigkeit, Forschungsdatenmanagement und Zusammenarbeit als PDF-Scan
  • Gebündelter Eignungsnachweis aller beteiligten Verbundpartner in einem zusammengefassten PDF
  • Ausführlicher Arbeitsplan als maschinenlesbares PDF sowie zusätzlich als XLS-Datei per E-Mail
  • Detaillierte Aufstellung der geplanten Dienstreisen als maschinenlesbares PDF sowie zusätzlich als XLS-Datei per E-Mail
  • Bei Einbindung assoziierter Partner oder Schulen: Absichtserklärungen als PDF-Scan
  • Bei Beantragung von namentlich nicht bekanntem Personal (N.N.-Personal): Gegenüberstellung von Stellenbeschreibungen und Anforderungsprofilen
  • Bei Beantragung von namentlich bekanntem Personal: Kurzlebensläufe der Mitarbeitenden sowie Erläuterungen zur tariflichen Einstufung und geplanten Stufenaufstiegen
  • Bei Vergabe von Aufträgen an Dritte: Beispielhafte Angebote oder eine detaillierte Kalkulation zur Nachvollziehbarkeit und Plausibilisierung der Auftragssumme

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung von Projekten zur MINT-Studienorientierung und -begleitung (AkadeMINT)
vom: 23.09.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 30.09.2026 B2

Weblink zur Förderrichtlinie

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