Förderprogramm

Förderung von Projekten zum Thema „Alternativmethoden zum Tierversuch“

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Ansprechpunkt:

Projektträger Jülich (PtJ)

Nachhaltige Entwicklung und Innovation
Hochschulen, Innovationsstrukturen, Gesundheit – Biomedizin (HIG3)
Forschungszentrum Jülich GmbH

52425 Jülich

Weiterführende Links:
BMBF – Informationsseite zur Förderung von Alternativmethoden zum Tierversuch easy-Online: Elektronisches Formularsystem (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie alternative Methoden zum Tierversuch entwickeln und verbreiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Einzelvorhaben und Verbundprojekte im Sinne des 3R-Konzeptes nach Russel und Burch in 2 Modulen:

  • Modul 1: Forschung- und Entwicklungsvorhaben zur Validierung von Methoden, die im regulatorischen Bereich, in der anwendungsorientierten Forschung sowie in der Grundlagenforschung wesentliche Beiträge im Sinne des 3R-Konzepts leisten können.
  • Modul 2: Vorhaben zur Verbreitung von Alternativmethoden oder Verbreitung von Refinement-Methoden, insbesondere Schulungen, Trainings- und Fortbildungskurse, Strategien zur Implementierung entwickelter Methoden, ergänzende Begleitstudien, Workshops und gegebenenfalls andere Maßnahmen im Sinne des 3R-Konzepts.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Im Rahmen internationaler Verbundprojekte können Beteiligungen deutscher Forschungseinrichtungen gefördert werden, falls diese als nationale Teilvorhaben eindeutig definiert und abgegrenzt sind.

Zusatzinfos 

Fristen

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Stufe Ihre Projektskizzen jährlich bis zum 15. März bei dem Projektträger ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Hochschulen und
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Die Projektstruktur muss auf die bestmögliche Bearbeitung der Aufgabenstellung ausgerichtet sein. Zudem muss die Projektstruktur so konzipiert werden, dass die Projektziele innerhalb des vorgesehenen Förderzeitraums erreicht werden können.
  • Das Vorhaben muss ein hohes wissenschaftlich-technisches und gegebenenfalls auch wirtschaftliches Risiko aufweisen.
  • Der Transfer von Ergebnissen in die Praxis ist zeitnah und zielgerichtet anzustreben.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Alternativmethoden zum Tierversuch“
vom: 21.10.2021
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 03.11.2021 B8

Weblink zur Förderrichtlinie

Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Alternativmethoden zum Tierversuch“
vom: 10.11.2023
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 08.12.2023 B8

Weblink zur 1. Änderung

Zweite Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Alternativmethoden zum Tierversuch“
vom: 03.01.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 07.02.2024 B13

Weblink zur 2. Änderung

Dritte Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Alternativmethoden zum Tierversuch“
vom: 25.03.2025
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 02.04.2025 B5

Weblink zur 3. Änderung

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