Förderprogramm

Förderung von Projekten zum Thema „Alternativmethoden zum Tierversuch“

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Ansprechpunkt:

Projektträger Jülich (PtJ)

Nachhaltige Entwicklung und Innovation
Hochschulen, Innovationsstrukturen, Gesundheit – Biomedizin (HIG3)
Forschungszentrum Jülich GmbH

52425 Jülich

Tel: +49 246 161-2626

Fax: +49 246 161-5837

Projektträger Jülich (PtJ)

Weiterführende Links:
BMBF – Informationsseite zur Förderung von Alternativmethoden zum Tierversuch Die Bundesregierung – easy-Online: Elektronisches Formularsystem

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie alternative Methoden zum Tierversuch entwickeln und verbreiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Einzelvorhaben und Verbundprojekte im Sinne des 3R-Konzeptes nach Russel und Burch in 2 Modulen:

  • Modul 1: Forschung- und Entwicklungsvorhaben zur Validierung von Methoden, die im regulatorischen Bereich, in der anwendungsorientierten Forschung sowie in der Grundlagenforschung wesentliche Beiträge im Sinne des 3R-Konzepts leisten können.
  • Modul 2: Vorhaben zur Verbreitung von Alternativmethoden oder Verbreitung von Refinement-Methoden, insbesondere Schulungen, Trainings- und Fortbildungskurse, Strategien zur Implementierung entwickelter Methoden, ergänzende Begleitstudien, Workshops und gegebenenfalls andere Maßnahmen im Sinne des 3R-Konzepts.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Im Rahmen internationaler Verbundprojekte können Beteiligungen deutscher Forschungseinrichtungen gefördert werden, falls diese als nationale Teilvorhaben eindeutig definiert und abgegrenzt sind.

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