Förderprogramm

Förderung von Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen (Anerkennungszuschuss)

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
vom: 16.12.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 09.01.2025 B1

Anträge auf Aufnahme in die Förderung können ab dem Tag des Inkrafttretens dieser Richtlinie fortlaufend, jedoch letztmalig am 30.06.2027 gestellt werden.

Weblink zur Förderrichtlinie

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