Förderprogramm
- Förderart:
- Zuschuss
- Förderbereich:
- Forschung & Innovation (themenspezifisch)
- Fördergebiet:
- bundesweit
- Förderberechtigte:
- Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Fördergeber:
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
- Ansprechpunkt:
-
Projektträger Sicherheitsforschung
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
- Weiterführende Links:
- BMBF – Informationen zur Förderrichtlinie „Anwendungen in der zivilen Sicherheit“ BMBF – Informationen zum Projektträger Sicherheitsforschung BMBF – Nationale Kontaktstelle Sicherheitsforschung Die Bundesregierung – easy-Online: Elektronisches Formularsystem
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Anwendungen in der zivilen Sicherheit“ im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit – Gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft“ der Bundesregierung
vom: 23.05.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 24.06.2024 B7
Einreichungsstichtage für Projektskizzen sind der 15. März und der 15. September eines Jahres. Eine Einreichung von Projektskizzen im Rahmen der deutsch-österreichischen Kooperation ist nur einmal jährlich zum 15. März möglich. Der letzte Einreichungsstichtag ist der 15.12.2029.
Berichtigung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Anwendungen in der zivilen Sicherheit“ im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit – Gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft“ der Bundesregierung
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 03.07.2024 B9