Förderprogramm

Förderung für Projekte zum Thema „Vertikale Applikationsallianzen Batterie“ (im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland)

Förderart:
Zuschuss
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Projektträger Jülich (PtJ)

Geschäftsbereich Neue Materialien und Chemie (NMT)
Forschungszentraum Jülich GmbH

Wilhelm-Johnen-Straße

52425 Jülich

Tel: +49 2461 61-2626

Fax: +49 2461 61-5837

Projektträger Jülich (PtJ) (externer Link)

Weiterführende Links:
Weiterführende Informationen zu Förderungen im Bereich Batterietechnologien (externer Link) easy-Online: Elektronisches Formularsystem (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kooperation ein anwendungsnahes Forschungsprojekt im Bereich der Batteriezellfertigung umsetzen möchten, können Sie eine Förderung erhalten. Der Bund unterstützt Sie durch finanzielle Zuschüsse bei der Entwicklung seriennaher Batteriesysteme.

Volltext

Sie können eine finanzielle Förderung für Ihr Forschungs- und Entwicklungsprojekt im Bereich der Batterietechnologien erhalten. Der Bund unterstützt den Aufbau von vertikalen Kooperationen entlang der gesamten Wertschöpfungskette für Batterien. Ziel ist es, den Transfer von Ergebnissen aus der Forschung in die industrielle Praxis zu beschleunigen.

Gefördert werden Verbundprojekte, die als Applikationsallianz zusammenarbeiten. Das bedeutet, dass Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen gemeinsam eine anwendungsreife Batteriezelle oder ein Batteriesystem entwickeln. Ihr Projekt muss durch ein Industrieunternehmen koordiniert werden, das auch die spätere Verwertung der Ergebnisse plant.

Die Förderung erfolgt in mehreren Phasen mit einer Gesamtlaufzeit von bis zu 10 Jahren. Die erste Phase ist eine bis zu 1 Jahr dauernde Konzeptionsphase. Darauf folgen bis zu 3 Umsetzungsphasen von jeweils maximal 3 Jahren. Sie müssen die Konzeptionsphase und die erste Umsetzungsphase zusammen beantragen.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Das Verfahren zur Gewährung der Förderung ist zweistufig angelegt und wird elektronisch abgewickelt. Es wird dringend empfohlen, vor der Einreichung einer Projektskizze Kontakt mit dem Projektträger Jülich aufzunehmen.

Stufe 1: Einreichung und Auswahl der Projektskizze

  • Sie stimmen Ihre geplante Projektidee im Konsortium ab.
  • Sie erstellen eine Projektskizze gemäß den inhaltlichen Anforderungen.
  • Der Verbundkoordinator reicht die Projektskizze elektronisch über das Portal easy-Online beim Projektträger Jülich ein (siehe weiterführende Links).
  • Der Projektträger prüft und bewertet die Projektskizze anhand der festgelegten Kriterien.
  • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis der Bewertung.

Stufe 2: Förmliche Antragstellung und Bewilligung

  • Bei einer positiven Bewertung der Projektskizze werden Sie zur förmlichen Antragstellung aufgefordert.
  • Sie reichen den vollständigen Förderantrag und die erforderlichen Unterlagen über easy-Online ein (siehe weiterführende Links).
  • Der Projektträger prüft den Antrag auf Förderfähigkeit, Angemessenheit der Mittel und Beihilfekonformität.
  • Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der Haushaltsmittel.
  • Sie erhalten bei einer positiven Entscheidung den schriftlichen Zuwendungsbescheid.

Fristen

Eine Einreichung von Projektskizzen ist jederzeit möglich. Die Frist endet zum 31.12.2028.

rechtliche Voraussetzungen

  • Ihr Projekt wird in der Bundesrepublik Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz durchgeführt und ausgewertet.
  • Ihr Vorhaben bindet Partner entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Batterie ein.
  • Ein Industrieunternehmen übernimmt die Verbundkoordination und legt einen verbindlichen Verwertungsplan vor.
  • Sie weisen für Ihr Vorhaben einen messbaren Beitrag zum Aufbau eines nachhaltigen und technologisch souveränen Batterie-Ökosystems nach.
  • Die Partner des Verbundprojekts schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung vor dem Start der Arbeiten.
  • Sie können den geforderten Eigenanteil an den zuwendungsfähigen Kosten oder Ausgaben für Ihr Projekt erbringen.

Ausschlussgründe:

  • Ihr Vorhaben befasst sich mit reinen Superkondensatoren oder reinen Brennstoffzellen.
  • Sie haben mit den Arbeiten am Projekt bereits vor dem Erhalt des Bewilligungsbescheids begonnen.
  • Sie sind einer Rückforderungsentscheidung der Europäischen Kommission aufgrund einer früheren unzulässigen staatlichen Beihilfe nicht nachgekommen.
  • Ihr Unternehmen befindet sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gemäß den beihilferechtlichen Kriterien der Europäischen Union.

weitere Informationen

Für das zweistufige Antragsverfahren müssen Sie Unterlagen in deutscher Sprache einreichen.

Für die erste Stufe (Projektskizze):

  • Eine Projektskizze mit einer maximalen Länge von 25 Seiten gemäß der vorgegebenen Gliederung.
  • Eine Kostenabschätzung für die Konzeptionsphase und die erste Umsetzungsphase.

Für die zweite Stufe (förmlicher Förderantrag):

  • Ein vollständiger Förderantrag über das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).
  • Ein detaillierter Arbeitsplan und Finanzierungsplan des Verbundprojekts.
  • Ein detaillierter, schriftlicher Verwertungsplan inklusive Regelungen zum geistigen Eigentum.
  • Der Nachweis einer grundsätzlichen Einigung der Verbundpartner auf Basis des amtlichen Vordrucks Nummer 0110.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Vertikale Applikationsallianzen Batterie (VAAB)“ im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland
vom: 28.07.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 31.08.2026 B2

Weblink zur Förderrichtlinie

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