Förderprogramm

Förderung für Projekte zur Aufklärung ungelöster Fälle bei seltenen genetischen und nicht-genetischen Erkrankungen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Sie forschen zur Aufklärung ungelöster Fälle bei seltenen Erkrankungen? Die europäische Partnerschaft European Alliance for Rare Diseases (ERDERA, Europäische Allianz für seltene Erkrankungen) bietet Ihnen finanzielle Unterstützung.

Volltext

Sie können eine Förderung für Forschungsprojekte zu seltenen Erkrankungen erhalten. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt die Aufklärung bisher ungelöster Fälle. Dies betrifft sowohl genetische als auch nicht-genetische Erkrankungen. Als selten gilt eine Krankheit, von der nicht mehr als fünf von 10.000 Personen betroffen sind. Das Ziel ist die Identifizierung ursächlicher Varianten bei Patienten ohne Diagnose. Sie entwickeln dabei neue Werkzeuge und Methoden für die Diagnostik. Die Förderung erfolgt im Rahmen der European Alliance for Rare Diseases (ERDERA, Europäische Allianz für seltene Erkrankungen). Sie arbeiten in transnationalen und multidisziplinären Forschungsverbünden zusammen. Ein Verbund muss Partner aus verschiedenen Ländern einbinden. Die Ergebnisse müssen in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz nutzbar sein. Das BMFTR finanziert Ihre projektbezogenen Ausgaben oder Kosten durch Zuschüsse.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Das Antragsverfahren ist dreistufig angelegt und wird international koordiniert.

  1. Reichen Sie zunächst eine Ideenskizze elektronisch beim Joint Call Secretariat (JCS, Gemeinsames Bekanntmachungs-Sekretariat) der European Alliance for Rare Diseases (ERDERA, Europäische Allianz für seltene Erkrankungen) (siehe weiterführende Links) ein. Das JCS ist der zentrale internationale Einstiegspunkt für alle Bewerber.
  2. Ein externes Begutachtungsgremium bewertet Ihre eingereichte Skizze.
  3. Bei positiver Bewertung werden Sie zur Einreichung einer ausführlichen Projektbeschreibung (Full-Proposal) aufgefordert.
  4. Nach einer weiteren internationalen Prüfung erfolgt die Förderempfehlung durch das Expertengremium.
  5. Die deutschen Partner stellen schließlich einen förmlichen Förderantrag beim Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt - DLR Projektträger.
  6. Nach der abschließenden nationalen Prüfung erlässt der Projektträger den Zuwendungsbescheid. Es wird empfohlen, vor der Antragstellung Kontakt mit dem DLR Projektträger aufzunehmen.

Bearbeitungsdauer

Das Verfahren ist international angelegt. Die Prüfung und Auswahl nehmen daher mehrere Monate in Anspruch. Die Begutachtung der ersten Stufe dauert etwa fünf Monate.

Fristen

Die Antragstellung für die erste Stufe war bis zum 12.02.2026 um 14:00 Uhr (MEZ) möglich. Die Richtlinie ist bis zum 30.06.2027 befristet.

rechtliche Voraussetzungen

Für eine Förderung müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Ihr Verbund besteht aus mindestens vier Partnern aus vier verschiedenen Teilnehmerländern.
  • Ein Verbund darf grundsätzlich maximal sechs Forschungsgruppen umfassen.
  • Die Obergrenze steigt auf acht Partner bei Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlern oder Partnern aus unterrepräsentierten Ländern (Estland, Lettland, Litauen, Slowakei, Türkei).
  • Sie binden Patientenpartner aktiv in die Forschung ein.
  • Sie stellen Projektdaten nach den FAIR-Prinzipien (Findable, Accessible, Interoperable, Reusable) bereit.
  • Sie schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ab.

Ausschlussgründe:

  • Interventionelle klinische Studien zur Wirksamkeit von Medikamenten sind nicht förderfähig.
  • Projekte zu rein neurodegenerativen Erkrankungen wie Alzheimer sind ausgeschlossen. Diese fallen in den Fokus der Brain Health Partnership.
  • Seltene Infektionskrankheiten und seltene Krebsarten sind von der Förderung ausgeschlossen.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Bitte reichen Sie je nach Verfahrensstufe folgende Unterlagen ein:

Erste Stufe (Ideenskizze / Pre-Proposal):

  • Projektskizze nach dem vorgesehenen Muster über das Portal der European Alliance for Rare Diseases (ERDERA, Europäische Allianz für seltene Erkrankungen) (siehe weiterführende Links).

Zweite Stufe (Projektskizze / Full-Proposal):

  • Ausführliche Projektbeschreibung (nur nach Aufforderung).
  • Absichtserklärungen von Kollaborationspartnern.
  • Lebensläufe der Projektbeteiligten.

Dritte Stufe (Förmlicher Antrag):

  • Förmlicher Förderantrag über das elektronische System „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
  • Detaillierter Finanzierungsplan.
  • Ausführliche deutschsprachige Vorhabenbeschreibung.
  • Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung.
  • Ausführlicher Verwertungsplan.
  • Detaillierte Ressourcen- und Meilensteinplanung.

Hinweise zu Formularen und Onlinediensten

  • Nutzen Sie für Skizzen das Portal der European Alliance for Rare Diseases (ERDERA, Europäische Allianz für seltene Erkrankungen) (siehe weiterführende Links).
  • Förmliche Vollanträge reichen Sie über das System „easy-Online“ ein (siehe weiterführende Links).
  • Skizzen müssen Sie in englischer Sprache verfassen.
  • Den förmlichen Vollantrag müssen Sie zwingend in deutscher Sprache stellen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Förderrichtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema Aufklärung ungelöster Fälle bei seltenen genetischen und nicht-genetischen Erkrankungen im Rahmen der europäischen Partnerschaft ERDERA
16.01.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
BAnz AT 23.01.2026 B4

Weblink zur Förderrichtlinie

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