Förderprogramm

Förderung der praxisorientierten Beruflichen Orientierung an außerschulischen Lernorten (Berufsorientierungsprogramm – BOP)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Bildungseinrichtung
Fördergeber:

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Ansprechpunkt:

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

AB 4.5 – Berufsorientierung, Bildungsketten

Friedrich-Ebert-Allee 114 – 116

53113 Bonn

Weiterführende Links:
BIBB – Informationsseite zum Berufsorientierungsprogramm BOP BIBB BOP-Portal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Träger einer Berufsbildungsstätte sind und Maßnahmen der Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Übergang von der Schule in die Berufsausbildung soll durch eine Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten verbessert werden.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie als Träger von Berufsbildungsstätten bei Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II allgemeinbildender Schulen sowie für Schülerinnen und Schüler aus allgemeinbildenden Bildungswegen an Beruflichen Schulen.

Gefördert werden

  • eine Potenzialanalyse normalerweise ab Klasse 7/2 und
  • praxisorientierte Tage der beruflichen Orientierung in Berufsbildungsstätten normalerweise ab Klasse 8, an denen interessierte Jugendliche verschiedene Ausbildungsberufe kennenlernen können.

Vorrangig unterstützt wird die Weiterentwicklung und Einführung von Landeskonzepten für den Übergang von der Schule in den Beruf.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • Vor- und Nachbereitung in der Schule: 40 EUR je Schülerin oder Schüler (TN),
  • Potenzialanalyse: 200 EUR je Schülerin oder Schüler,
  • praxisorientierte Tage der beruflichen Orientierung: 40 EUR je Schülerin oder Schüler je Tag,
  • individuelles 1:1 Reflexionsgespräch: 40 EUR je Schülerin oder Schüler.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte über das Online-Portal beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Bitte beachten Sie: Im Jahr 2024 konnten Sie Ihren Förderantrag in der Zeit vom 1. Mai bis einschließlich 1. Juli stellen, ab dem Jahr 2025 in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich 1. März eines Jahres.

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