Förderprogramm

Förderung von Projekten zum Thema KMU-innovativ: Biomedizin

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Ansprechpunkt:

Projektträger Jülich (PtJ)

Nachhaltige Entwicklung und Innovation
Bioökonomie – Technologietransfer (BIO2)
Forschungszentrum Jülich GmbH

52425 Jülich

Weiterführende Links:
PtJ – Informationsseite zur Förderung Die Bundesregierung – easy-Online: Elektronisches Formularsystem

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen im Bereich Biomedizin forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Biomedizin. Ihr Vorhaben kann als anwendungsbezogenes industrielles Forschungsvorhaben gefördert werden und auch als vorwettbewerbliches Entwicklungsvorhaben. Ihr Vorhaben muss für die zukünftige Positionierung beteiligter kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) am Markt von Bedeutung sein.

Das BMBF fördert

  • Einzelvorhaben Ihres KMU sowie
  • Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren KMU, Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, mittelständischen Unternehmen sowie weiteren Partnern.

Ihr Projekt fokussiert auf das Gebiet der Arzneimittelentwicklung zu beispielhaft folgenden Anwendungsfeldern:

  • Entwicklung, Optimierung und Automatisierung von Screeningverfahren für die Wirkstoffentwicklung,
  • Entwicklung von Plattformtechnologien für die Arzneimittelentwicklung,
  • Entwicklung von experimentellen Krankheitsmodellen für die Arzneimittelentwicklung,
  • Entwicklung von Methoden zur Analyse oder Verbesserung der Pharmakokinetik, der Pharmakodynamik und des Sicherheitsprofils eines Wirkstoffs,
  • Entwicklung von Arzneimitteln mit Hilfe von Technologien der künstlichen Intelligenz,
  • Entwicklung von Vorhersagemodellen für die Analyse von Wirksamkeit und Sicherheit von Wirkstoffen,
  • Herstellung von Prüfpräparaten nach Good Manufacturing Practice (auch durch Auftragsvergabe),
  • präklinische Entwicklung bis zur Entwicklung eines klinischen Wirkstoffkandidaten bis zum klinischen Proof-of-Concept.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise bis zu 3 Jahren.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Interessierte Unternehmen – insbesondere Erstantragsteller – wenden sich bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes, Lotsendienst für Unternehmen.

Zusatzinfos 

Fristen

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie Ihre Projektskizze bei dem Projektträger einreichen.

Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und 15. Oktober. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU

sowie im Rahmen von Verbundprojekten auch

  • mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von bis zu 100.000.000 EUR,
  • öffentliche und private Hochschulen,
  • Hochschulen für Angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
  • weitere Partner.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • An Ihrem Projekt müssen ein oder mehrere KMU beteiligt sein.
  • Ihr Vorhaben hat ein hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko und übertrifft den Stand der Technik deutlich.
  • Ihr Vorhaben ist anwendungsbezogen und adressiert einen hohen medizinischen Bedarf.
  • Sie verwerten die Ergebnisse vorrangig in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz.
  • Ein signifikanter Anteil der Forschungsleistung wird durch die beteiligten KMU erbracht und der Nutzen des Vorhabens wird in 1. Linie den KMU zugutekommen.
  • Mindestens 50 Prozent der für das Projekt insgesamt beantragten Fördermittel kommen KMU sowie mittelständischen Unternehmen zugute.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema KMU-innovativ: Biomedizin
vom: 01.07.2022
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 15.07.2022 B6

Weblink zur Förderrichtlinie

Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Biomedizin“
vom: 10.11.2023
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 08.12.2023 B9

Weblink zur 1. Änderung

Zweite Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema KMU-innovativ: Biomedizin
vom: 25.03.2025
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 02.04.2025 B4

In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger des BMBF jederzeit zu den Stichtagen 15. April und 15. Oktober zunächst Projektskizzen in elektronischer Form und in deutscher Sprache über das Online-Skizzentool „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) eingereicht werden.

Weblink zur 2. Änderung

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