Förderprogramm

KMU-innovativ: Biomedizin

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Ansprechpunkt:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

Steinplatz 1

10623 Berlin

Weiterführende Links:
KMU-innovativ: Biomedizin easy-Online – Elektronisches Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen im Bereich Biomedizin forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Biomedizin. Ihr Vorhaben kann als anwendungsbezogenes industrielles Forschungsvorhaben gefördert werden und auch als vorwettbewerbliches Entwicklungsvorhaben. Ihr Vorhaben muss für die zukünftige Positionierung beteiligter kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) am Markt von Bedeutung sein.

Das BMBF fördert

  • Einzelvorhaben Ihres KMU sowie
  • Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren KMU, Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, mittelständischen Unternehmen sowie weiteren Partnern.

Ihr Projekt fokussiert auf das Gebiet der Arzneimittelentwicklung zu beispielhaft folgenden Anwendungsfeldern:

  • Entwicklung, Optimierung und Automatisierung von Screeningverfahren für die Wirkstoffentwicklung,
  • Entwicklung von Plattformtechnologien für die Arzneimittelentwicklung,
  • Entwicklung von experimentellen Krankheitsmodellen für die Arzneimittelentwicklung,
  • Entwicklung von Methoden zur Analyse oder Verbesserung der Pharmakokinetik, der Pharmakodynamik und des Sicherheitsprofils eines Wirkstoffs,
  • Entwicklung von Arzneimitteln mit Hilfe von Technologien der künstlichen Intelligenz,
  • Entwicklung von Vorhersagemodellen für die Analyse von Wirksamkeit und Sicherheit von Wirkstoffen,
  • Herstellung von Prüfpräparaten nach Good Manufacturing Practice (auch durch Auftragsvergabe),
  • präklinische Entwicklung bis zur Entwicklung eines klinischen Wirkstoffkandidaten bis zum klinischen Proof-of-Concept.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise bis zu 3 Jahren.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Interessierte Unternehmen – insbesondere Erstantragsteller – wenden sich bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes, Lotsendienst für Unternehmen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie Ihre Projektskizze bei dem Projektträger einreichen.

Bewertungsstichtage sind jeweils der 15.4. und 15.10. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

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