Förderprogramm

Berufliche Orientierung für Personen mit Flucht- und Migrationserfahrung (BOFplus)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Ansprechpunkt:

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

Berufsorientierung

Friedrich-Ebert-Allee 114 – 116

53113 Bonn

Weiterführende Links:
BOFplus – das neue Programm easy-Online – Elektronisches Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur Berufsorientierung und -vorbereitung von Geflüchteten und Zugewanderten mit besonderem Förder- und Sprachunterstützungsbedarf anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie bei Maßnahmen, die dazu dienen, die Integration von Flüchtlingen in Deutschland durch die Vorbereitung auf eine Berufsausbildung oder Qualifizierung zu verbessern.

Gefördert werden

  • Ansprache, Erstberatung und Prüfung der Zugangsvoraussetzungen,
  • Durchführung einer Orientierungsphase zur vertieften Eignungsprüfung,
  • Durchführung des BOFplus-Kurses zur Berufsorientierung und -vorbereitung,
  • kooperative Umsetzung mit Regelinstitutionen und weiteren Netzwerkpartnern,
  • Unterstützung bei der Organisation der Kinderbetreuung,
  • begleitende Öffentlichkeitsarbeit.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • als Festbetrag für die Teilnehmenden: EUR 440,00 in Vollzeit beziehungsweise EUR 290,00 in Teilzeit pro Teilnehmer oder Teilnehmerin und Woche,
  • für Personalausgaben für die Projektleitung: unabhängig vom Teilnehmerfestbetrag bis zu eine ganze Personalstelle (Vollfinanzierung für den Anteil im Projekt),
  • für die Kinderbetreuung der Teilnehmenden: offiziell anerkannte Kinderbetreuung bis zu maximal EUR 150,00 pro Woche und Kind.

Sie erhalten die Förderung pro Maßnahme für einen Zeitraum von mindestens 13 Wochen und höchstens 26 Wochen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Bitte nutzen Sie für die Antragstellung das elektronische Antragssystem easy-Online.

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