Förderprogramm

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Förderart:
Zuschuss, Darlehen
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Ansprechpunkt:

zuständiges Amt für Ausbildungsförderung

Tel: 0800 2236341

BAföG

Weiterführende Links:
BAföG – Elektronische Antragstellung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Jugendlicher oder junger Erwachsener zur Schule gehen, eine Ausbildung absolvieren oder studieren, können Sie unter bestimmten Umständen BAföG zur Finanzierung Ihrer Ausbildung und Ihres Lebensunterhalts bekommen.

Volltext

Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt Sie bei Ihrer Ausbildung, beim Schulbesuch oder beim Studium mit einem Zuschuss und/oder einem Darlehen. Grundlage dafür ist das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

Gefördert werden Ausbildungen an folgenden öffentlichen oder privaten Institutionen: allgemein- und berufsbildende Schulen, Kollegs, Akademien und Hochschulen. Ebenfalls gefördert wird die Teilnahme an entsprechenden Fernunterrichtslehrgängen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss und/oder Darlehen. Grundsätzlich erhalten Schülerinnen und Schüler einen Vollzuschuss, Studierende und Auszubildende an Höheren Fachschulen und Akademien zur Hälfte einen Zuschuss und zur Hälfte ein zinsloses Staatsdarlehen.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Ausbildungsstätte und der Unterbringung. Zusätzlich kann ein Kinderbetreuungszuschlag gezahlt werden. Die Höhe der Förderung richtet sich zudem nach dem gesetzlich festgelegten Bedarf und dem anzurechnenden Einkommen und Vermögen.

Den BAföG-Antrag stellen Sie bei folgenden Stellen:

  • Studierende wenden sich an das Studentenwerk der Hochschule, an der sie eingeschrieben sind.
  • Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, höheren Fachschulen und Akademien ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet.
  • Alle anderen Schülerinnen und Schüler beantragen BAföG beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- oder Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.

Ihren Antrag müssen Sie spätestens im Monat des Ausbildungsbeginns einreichen. Bei verspäteten Anträgen beginnt die Förderung mit dem Antragsmonat. Die Förderung beginnt frühestens im ersten Monat Ihrer Ausbildung.

Sie können Ihren Antrag auch elektronisch stellen. Der digitale Online-Antragsassistent wird nach und nach in jedem Bundesland verfügbar gemacht. 

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?