Kurztext
Sie können Fördermittel für deutsch-kanadische Verbundprojekte zur Entwicklung nachhaltiger Materialien, Komponenten und Leistungselektronik für E-Antriebe erhalten. Die Zuwendung unterstützt anwendungsorientierte Forschung zur Stärkung der Elektromobilität.
Volltext
Gefördert werden internationale Verbundprojekte (2 + 3-Projekte) zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen aus Deutschland und Kanada. Alle Projekte müssen zwingend eine Forschungskomponente im Bereich Advanced Materials enthalten und einen der beiden folgenden Schwerpunkte adressieren:
Schwerpunkt 1: Nachhaltige Materialien, Komponenten und Systeme für Elektromotoren:
- Entwicklung magnetischer Materialien ohne oder mit reduziertem Anteil Seltener Erden sowie Ansätze zur Vermeidung kritischer Rohstoffe.
- Kreislaufgerechte Konstruktion (Design for Disassembly), Verfahren zur Materialrückgewinnung und Strategien der Kreislaufwirtschaft für Motorkomponenten.
- Optimierung von Motortopologien, Auslegung magnetischer Kreise, Thermomanagement und Hochgeschwindigkeitsbetrieb.
- Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI), maschinellem Lernen (ML) und digitalen Zwillingen für Materialdaten und Testmethoden.
Schwerpunk 2: Fortschrittliche dielektrische Materialien und Leistungselektronik:
- Entwicklung dielektrischer Materialien, passiver Bauelemente (zum Beispiel Kondensatoren, Steckverbinder, Wärmeleitmaterialien) und Isolationssysteme für Wide-Bandgap-(WBG)-Halbleiter.
- Hochspannungs-Charakterisierungsverfahren und multiphysikalische Auslegungsansätze.
- KI/ML-basierte Auslegung, Diagnose und digitale Rahmenwerke für Materialdaten.
Die Zuwendung beträgt in der Regel bis zu 800.000 EUR pro deutschem Forschungsverbund bei einer Projektlaufzeit von 24 bis 36 Monaten.
Für nichtwirtschaftliche Vorhaben an Hochschulen und Forschungseinrichtungen beträgt die Förderquote bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben an Hochschulen erhalten zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % der gewährten Fördersumme.
Für wirtschaftliche Vorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erfolgt eine Anteilsfinanzierung auf Kostenbasis (AZK) gemäß Artikel 25 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).