Kurztext
Sie forschen an einer Hochschule oder arbeiten in einem Unternehmen und möchten das ukrainische Innovationssystem stärken? Oder Sie bauen nachhaltige Partnerschaften mit ukrainischen Akteuren aus Wissenschaft und Wirtschaft auf? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert deutsch-ukrainische Verbundprojekte mit bis zu 500.000 EUR.
Volltext
Sie arbeiten an einer Hochschule, einer Forschungseinrichtung oder in einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft? Dann können Sie eine Förderung für den Aufbau und die Vertiefung von deutsch-ukrainischen Innovationsnetzwerken erhalten.
Das Ziel ist es, den Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu stärken und das ukrainische Innovationssystem beim Wiederaufbau zu unterstützen. Gefördert werden strukturelle Verbundprojekte mit Pilotcharakter. Sie können gemeinsam mit ukrainischen Partnern neue Technologien erproben, Start-ups unterstützen oder Kompetenzen im Wissenschaftsmanagement aufbauen.
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Sie mit einem Zuschuss von bis zu 500.000 EUR für eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten. Zu den förderfähigen Kosten gehören unter anderem Ausgaben für Personal, projektbedingte Reisen, Workshops und Sachmittel.
Bitte beachten Sie die erheblichen Unterschiede im Antragsverfahren und Bewilligungsverfahren je nach Art Ihrer Einrichtung:
- Wenn Sie an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung tätig sind: Die Förderung erfolgt auf Ausgabenbasis (AZA). Sie können eine individuelle Förderung von bis zu 100 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Zudem sind Sie berechtigt, Fördermittel an Ihre ukrainischen Projektpartner als Letzt-Zuwendungsempfänger weiterzuleiten. Ihrem Zuwendungsbescheid werden die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (NABF) zugrunde gelegt.
- Wenn Sie in einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft tätig sind: Die Förderung erfolgt auf Kostenbasis (AZK). Sie erhalten eine anteilige Finanzierung Ihrer Kosten und müssen eine angemessene Eigenbeteiligung aufbringen. Die Weiterleitung von Fördermitteln an ukrainische Projektpartner ist für Unternehmen explizit ausgeschlossen. Ihrem Zuwendungsbescheid liegen die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF 2017) zugrunde.