Förderprogramm

Deutschlandstipendium

Foerderart:
zuschuss
Foerderbereich:
aus_weiterbildung
Foerdergebiet:
_bundesweit
Foerderberechtigte:
privatperson
Foerdergeber:

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Ansprechpunkt:

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Referat Wissenschaftliche Karrierewege und Weiterbildung

Kapelle-Ufer 1

10117 Berlin

WeiterfuehrendeLinks:
Informationsseite zum Deutschlandstipendium (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Studierende und Studierender oder als Studienanfängerin und Studienanfänger in Deutschland studieren und herausragende Noten haben, können Sie sich für ein Deutschlandstipendium bewerben. Bei dem Auswahlverfahren werden neben den Erfolgen in Schule und/oder Studium auch Ihr gesellschaftliches Engagement und Ihre Persönlichkeit berücksichtigt.

Volltext

Das Bundesministerium fördert besonders begabte und leistungsstarke Studierende an den staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland. Das Auswahlverfahren wird im Einzelnen von der jeweiligen Hochschule festgelegt. Teilnehmende Hochschulen schreiben die Stipendien öffentlich aus. Sie informieren über Zahl und eventuelle fachliche Zuordnung der Stipendien sowie über die erforderlichen Nachweise und Unterlagen für die Bewerbung.

Für ein Stipendium sind neben erstklassigen Noten auch Ihr gesellschaftliches Engagement wichtig. Ihre besonderen persönlichen Leistungen werden dabei berücksichtigt, insbesondere

  • schulische Leistungen und Studienleistungen,
  • Engagement in einem Verein, der Politik oder der Kirche,
  • biografische Hindernisse bewältigen,
  • besondere soziale, familiäre und persönliche Umstände.

Die Förderung wird als einkommensunabhängiger Zuschuss gewährt.

Die Höhe der Förderung beträgt 300 EUR pro Monat. 150 EUR davon übernehmen private Förderer wie Unternehmen, Stiftungen, Alumni und andere Privatpersonen.

Die Dauer der Förderung umfasst meistens mindestens 2 Semester und maximal die Regelstudienzeit. Jeweils nach 1 Jahr prüft Ihre Hochschule, ob die Förderkriterien noch erfüllt sind.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Bitte richten Sie Ihren Antrag direkt an die Hochschule, an der Sie immatrikuliert sind oder an der Sie sich immatrikulieren wollen.

rechtliche Voraussetzungen

Für ein Stipendium gelten folgende Bedingungen:

  • Studierende müssen an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sein.
  • Ihre Hochschule bietet das Deutschlandstipendium an.
  • Stipendiatinnen und Stipendiaten müssen während der Förderung Eignungs- und Leistungsnachweise vorlegen.
  • Von der Förderung ausgenommen sind Promovierende, Studierende an Hochschulen des Bundes sowie Studierende an Verwaltungshochschulen mit Anwärterbezügen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz - StipG)
vom: 21.07.2010
zuletzt geändert am: 29.03.2017
Bundesamt für Justiz

Weblink zur Förderrichtlinie

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