Förderprogramm

Förderung von Projekten zum Thema „Sicher in die digitale Zukunft – Cyberresiliente Gesellschaft durch sichere menschenzentrierte IT-Systeme“

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Kommune
Fördergeber:

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Ansprechpunkt:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

Projektträger Vernetzung und Sicherheit digitaler Systeme

Steinplatz 1

10623 Berlin

Tel: +49 30 310078-0

Fax: +49 30 310078-141

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

Weiterführende Links:
Weiterführende Informationen zur Förderung (externer Link) easy-Online: Elektronisches Formularsystem (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie die Cyberresilienz durch benutzerfreundliche Informationstechnologie-Systeme stärken möchten, können Sie eine Förderung beantragen. Als Teil eines Forschungsverbunds erhalten Sie einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Ihr Projekt.

Volltext

Sie können eine Förderung für Ihr Forschungsprojekt erhalten, wenn Sie einen Beitrag zum Aufbau von Cyberresilienz in der Gesellschaft leisten möchten. Die Förderung unterstützt Vorhaben, die Informationstechnologie-Systeme so gestalten, dass diese leicht bedienbar, benutzerfreundlich und zielgruppengerecht sind. Dadurch sollen menschliche Fehler bei der Nutzung reduziert und die Gesamtsicherheit von Systemen verbessert werden.

Ihr Vorhaben muss sich an mindestens einer der folgenden Zielstellungen ausrichten:

  • Sie untersuchen und verstehen die mentalen Modelle, das Nutzerverhalten und Hindernisse beim Aufbau einer allgemeinen Sicherheitskultur im Umgang mit Informationstechnologie-Systemen.
  • Sie gestalten den Entwurf und die Entwicklung von Systemen menschengerechter, beispielsweise durch die Entwicklung besserer Werkzeuge für Softwareentwickler, bürgernahe Designmuster für nutzbare Sicherheit oder benutzerfreundliche Interaktionsmuster.
  • Sie unterstützen Nutzende dabei, Systeme sicherer einzusetzen, etwa durch die gezielte Förderung von Verhaltensänderungen oder die Befähigung zur Einschätzung von Sicherheitsrisiken.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt. Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel 3 Jahre. Als Hochschule oder Forschungseinrichtung können Sie bis zu 100 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert bekommen. Wenn Sie als Hochschule ein nichtwirtschaftliches Vorhaben durchführen, erhalten Sie zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 %. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten eine anteilige Förderung ihrer zuwendungsfähigen Kosten, die auf maximal 40 % begrenzt ist. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kann sich dieser Fördersatz auf bis zu 60 % erhöhen.

Gefördert werden ausschließlich interdisziplinäre Verbundprojekte, bei denen Partner aus der Wirtschaft (wie Unternehmen) und der Wissenschaft (wie Hochschulen) eng zusammenarbeiten. Um den Transfer in die Praxis sicherzustellen, müssen Sie Anwendungspartner in Ihr Verbundprojekt einbinden. Alle Projektergebnisse sollen nach Möglichkeit in quelloffener Form (Open Source) zur Verfügung gestellt werden.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Das Verfahren zur Bewilligung der Fördermittel ist zweistufig angelegt und erfordert Ihre aktive Mitwirkung in beiden Phasen. Sie können sich bei Fragen zur Antragstellung und für eine persönliche Beratung jederzeit an den beauftragten Projektträger wenden.

Schritt 1: Erstellung und Einreichung der Projektskizze

  • Sie erarbeiten gemeinsam mit Ihren Verbundpartnern ein fachliches Grobkonzept und eine überschlägige Abschätzung der Kosten oder des Ausgabenbedarfs.
  • Sie erstellen die Projektskizze im System easy-Online (siehe weiterführende Links) und fügen das Dokument elektronisch an.
  • Sie reichen die Projektskizze über den vorgesehenen Verbundkoordinator bis zur genannten Frist beim Projektträger ein.

Schritt 2: Bewertung der Projektskizze und Auswahl

  • Die eingereichten Projektskizzen werden vom Projektträger und gegebenenfalls durch ein unabhängiges Gutachtergremium bewertet.
  • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung über das Auswahlergebnis.

Schritt 3: Vorlage des förmlichen Förderantrags (nur bei positiver Bewertung)

  • Nach einer positiven Auswahlentscheidung werden Sie schriftlich aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag einzureichen.
  • Sie erstellen den vollständigen Antrag inklusive des detaillierten Arbeits-, Finanzierungs- und Verwertungsplans im System easy-Online (siehe weiterführende Links).
  • Sie reichen den förmlichen Antrag in Abstimmung mit dem Verbundkoordinator ein.

Schritt 4: Antragsprüfung und Bewilligungsentscheidung

  • Der Projektträger prüft Ihren förmlichen Antrag auf Zuwendungsfähigkeit, Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel.

Nach erfolgreicher Prüfung entscheidet die Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen und Sie erhalten den schriftlichen Zuwendungsbescheid (Bewilligung).

Fristen

Frist für die Einreichung von Projektskizzen (Stufe 1): Sie müssen Ihre Projektskizze bis spätestens 15.10.2026 einreichen.

rechtliche Voraussetzungen

  • Sie weisen für Ihr Vorhaben ein hohes wissenschaftlich-technisches sowie wirtschaftliches Risiko nach, das den Stand der Technik deutlich übertrifft.
  • Sie weisen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen geförderten Verbünden und zum unternehmensübergreifenden Erfahrungsaustausch nach.
  • Sie weisen vor der endgültigen Förderentscheidung eine schriftliche Kooperationsvereinbarung zwischen den Partnern des Verbundprojekts nach.
  • Sie verpflichten sich zur Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und zur Mitwirkung bei eventuellen Verfahren der Europäischen Kommission.
  • Sie bestätigen mit Ihrem Antrag das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans.
  • Bei Unternehmen: Sie weisen das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung nach.
  • Bei Hochschulen und Forschungseinrichtungen: Sie weisen das Vorhandensein einer Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit dient, in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung nach.

Ausschlussgründe:

  • Sie erhalten keine Förderung, wenn das geplante Vorhaben bereits vor der Bewilligung beziehungsweise dem Erlass des Zuwendungsbescheids begonnen hat.
  • Sie sind von der Förderung ausgeschlossen, wenn Ihr Unternehmen als Unternehmen in Schwierigkeiten" im Sinne der EU-Leitlinien gilt.
  • Sie können keine Beihilfe erhalten, wenn Sie einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission aufgrund einer früheren unzulässigen Beihilfe nicht nachgekommen sind.
  • Es werden keine Einzelprojekte gefördert, da die Richtlinie zwingend die Zusammenarbeit in interdisziplinären Verbünden vorschreibt.

weitere Informationen

Für die erste Verfahrensstufe (Projektskizze):

  • Eine elektronische Projektskizze im Umfang von maximal 13 DIN-A4-Seiten (inklusive Deckblatt und Anlagen) mit fachlichem Grobkonzept und grober Finanzplanung, eingereicht über das System easy-Online (siehe weiterführende Links)
  • Eine Bestätigung der Kenntnisnahme und der Richtigkeit aller Angaben durch offizielle Vertreter aller Projektpartner

Für die zweite Verfahrensstufe (Förmlicher Förderantrag):

  • Ein vollständiger förmlicher Förderantrag, der elektronisch über das System easy-Online zu erstellen und einzureichen ist
  • Ein detaillierter Arbeitsplan (inklusive Personenmonaten) und eine Verbundstruktur mit Arbeitspaketen für alle Partner
  • Ein detaillierter Finanzierungsplan beziehungsweise eine nachvollziehbare Erläuterung der veranschlagten Kosten oder Ausgaben
  • Ein detaillierter Verwertungsplan mit einer am Standort Deutschland oder dem EWR und der Schweiz ausgerichteten Verwertungsstrategie
  • Ein Konzept zur Wissenschaftskommunikation (mit Angabe von Zielgruppe, Formaten und Kommunikationsstil)
  • Bei Vertretung: Eine schriftliche Vollmacht der vertretenen Partner des Verbunds

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Sicher in die digitale Zukunft – Cyberresiliente Gesellschaft durch sichere menschenzentrierte IT-Systeme“
vom: 24.07.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 24.08.2026 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

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