Förderprogramm

Förderung zur Entwicklung und Erprobung von Komponenten und Anforderungen für sichere Verarbeitungsumgebungen (SPE) in der Gesundheitsforschung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Ansprechpunkt:

DLR Projektträger

Heinrich-Konen-Straße 1

53227 Bonn

Weiterführende Links:
Informationsseite zum Förderprogramm (externer Link) easy-Online: Elektronisches Formularsystem (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Sie möchten ein Pilotprojekt zur Entwicklung sicherer Verarbeitungsumgebungen in der Medizin starten? Informieren Sie sich hier über die finanzielle Unterstützung des Bundesministeriums für Ihr Forschungsvorhaben.

Volltext

Das Bundesministerium unterstützt Sie bei der Durchführung von Pilotprojekten. Gefördert werden Vorhaben, die modulare und übertragbare technische Komponenten für sichere Verarbeitungsumgebungen (SPE) in der medizinischen Forschung entwickeln und erproben. Die Projekte müssen an bestehende Gesundheitsforschungsdateninfrastrukturen (GFDI) angebunden sein.

Sie können die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren erhalten.

Die Höhe der Förderung beträgt individuell bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten.

  • Für staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen sowie Universitätskliniken gilt die Ausgabenbasis. Wenn Sie an einer Hochschule oder einer Universitätsklinik forschen, erhalten Sie zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und wissenschaftliche Arbeitsgemeinschaften gilt keine Projektpauschale. Bei bestimmten Einrichtungen wie Helmholtz-Zentren oder der Fraunhofer-Gesellschaft bildet die Kostenbasis die Grundlage.

Wenn Ihre Einrichtung bereits eine institutionelle Grundfinanzierung von Bund und Ländern erhält, können Sie die Förderung nur für zusätzliche projektbedingte Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen. Sie müssen die Projektkosten und die Grundfinanzierung im Antrag klar voneinander abgrenzen.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut.

Stufe 1 (Projektskizze):

  • Zuerst reichen Sie eine Projektskizze in englischer Sprache über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) ein.
  • Der DLR Projektträger empfiehlt Ihnen, sich vor der Einreichung beraten zu lassen.
  • Ein Gremium aus internationalen Fachleuten bewertet Ihre Projektskizze.
  • Nach der Bewertung erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis.

Stufe 2 (Förmlicher Antrag):

  • Wenn Ihre Projektskizze positiv bewertet wurde, werden Sie schriftlich zur Einreichung eines förmlichen Antrags aufgefordert.
  • Sie erstellen den förmlichen Förderantrag in deutscher Sprache ebenfalls über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
  • Nach einer abschließenden Prüfung entscheidet die Behörde über Ihre Förderung.

Fristen

Sie müssen Ihre Projektskizze in der ersten Stufe bis spätestens zum 28.10.2026 einreichen. Die Förderung läuft nach der Bewilligung in der Regel für bis zu 3 Jahre.

rechtliche Voraussetzungen

Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie weisen einschlägige Vorarbeiten im Bereich der Erschließung und Nutzung von Gesundheitsdaten nach.
  • Ihr Projektteam ist interdisziplinär aufgestellt und vereint Fachkräfte aus der Informationstechnologie mit Fachkräften aus der klinischen Forschung.
  • Bei einem Verbundprojekt benennen Sie eine koordinierende Person und schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ab.
  • Sie verpflichten sich zur Einhaltung nationaler und internationaler Qualitätsstandards der Forschung.
  • Sie erarbeiten eine gemeinsame Strategie zur verständlichen Kommunikation Ihrer wissenschaftlichen Erkenntnisse an die Öffentlichkeit.
  • Sie stellen die Projektergebnisse nach dem Ende der Laufzeit als Open-Source-Lösungen kostenfrei zur Verfügung.
  • Sie stellen sicher, dass keine indirekten Beihilfen an wirtschaftlich tätige Unternehmen fließen.

Sie können keine Förderung erhalten für Vorhaben, die neue Gesundheitsdaten erheben oder neue physische Hardware und Systemarchitekturen aufbauen. Zudem sind Projekte von der Förderung ausgeschlossen, wenn Sie Datensätze aus Infrastrukturen nutzen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Für die Antragstellung müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

In Stufe 1 (Projektskizze):

  • Eine Projektskizze in englischer Sprache mit einem maximalen Umfang von 12 Seiten.
  • Lebensläufe der Projektleitenden mit einem maximalen Umfang von 1 Seite pro Person.
  • Ein Bestätigungsschreiben der beteiligten Gesundheitsforschungsdateninfrastrukturen zur geplanten Integration der Projektergebnisse.
  • Eine Liste der verwendeten Literatur.

In Stufe 2 (Förmlicher Antrag):

  • Einen förmlichen Förderantrag über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
  • Eine ausführliche Beschreibung des Vorhabens in deutscher Sprache.
  • Einen detaillierten Finanzierungsplan beziehungsweise Kostenplan.
  • Bei Verbundprojekten: Eine grundsätzliche Übereinkunft der Partner nach dem offiziellen Vordruck der Bundesregierung.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung von Pilotprojekten zur Entwicklung und Erprobung von Komponenten und Anforderungen für sichere Verarbeitungsumgebungen (Secure Processing Environments) in der Gesundheitsforschung
vom: 29.07.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 11.08.2026 B2

Weblink zur Förderrichtlinie

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