Förderprogramm

Förderung für Europäische Zusammenarbeit in der industriellen Biotechnologie (Eureka Biotech-Call for Network Projects)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Forschungseinrichtung
Fördergeber:

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Ansprechpunkt:

Projektträger Jülich (PtJ)

Wilhelm-Johnen-Straße

52428 Jülich

Tel: +49 2461 61-2626

Fax: +49 2461 61-5837

Projektträger Jülich (PtJ) (externer Link)

Weiterführende Links:
Informationsseite zur Förderung (externer Link) Eureka-Portal – Hier können Sie Ihren Antrag stellen (externer Link) easy-Online: Elektronisches Formularsystem (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in einem internationalen Verbundvorhaben an biotechnologischen Innovationen forschen, können Sie Fördermittel erhalten. Dieser Zuschuss unterstützt Sie dabei, nachhaltige Verfahren und bioökonomische Produkte schneller in die industrielle Anwendung zu bringen.

Volltext

Sie können eine Förderung erhalten, wenn Sie anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der industriellen Biotechnologie durchführen. Ziel ist es, nachhaltige biotechnologische Verfahren und Produkte schneller in die industrielle Anwendung zu überführen und den technologischen Reifegrad zu erhöhen.

Sie können insbesondere für Projekte zu folgenden Themen eine Förderung erhalten:

  • Nachhaltige Bioprozesse, zum Beispiel durch die Nutzung von CO2 oder biogenen Reststoffen als Rohstoff
  • Neuartige bioökonomische Produkte, zum Beispiel die Präzisionsfermentation für neue Lebensmittel
  • Disruptive Ansätze, zum Beispiel der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Bioproduktion

Sie erhalten die Förderung für internationale Verbundvorhaben. Sie müssen dabei mit mindestens 2 Partnern aus 2 unterschiedlichen Eureka-Partnerländern zusammenarbeiten. Auf deutscher Seite ist ein signifikanter Beitrag von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zwingend erforderlich.

Sie erhalten die Zuwendung als Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Als deutscher Partner können Sie maximal 500.000 EUR für Ihr Vorhaben erhalten. In diesem Betrag ist für universitäre Partner eine Projektpauschale in Höhe von 20 % enthalten.

Die Art der Finanzierung richtet sich nach Ihrer Organisation:

  • Wenn Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einen Antrag stellen, erhalten Sie eine anteilige Förderung für Ihre projektbezogenen Kosten. Sie müssen dabei eine angemessene Eigenbeteiligung leisten.
  • Wenn Sie als Hochschule oder nichtwirtschaftliche Forschungseinrichtung teilnehmen, können Ihre projektbezogenen Ausgaben mit bis zu 100 % gefördert werden.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Das Verfahren zur Bewilligung der Fördermittel verläuft in zwei Stufen.

Stufe 1: Projektskizze einreichen

  • Sie erarbeiten gemeinsam mit Ihren internationalen Partnern einen Eureka-Projektantrag.
  • Sie reichen diese Projektskizze in englischer Sprache über das elektronische Eureka-Portal (siehe weiterführende Links) ein.
  • Ihre Skizze wird nach den Kriterien des Eureka-Netzwerks bewertet.
  • Sie erhalten das Auswahlergebnis im Anschluss schriftlich mitgeteilt.

Stufe 2: Förmlicher Förderantrag

  • Nach einer positiven Bewertung der Skizze fordert die Bewilligungsbehörde Sie auf, einen förmlichen Förderantrag einzureichen.
  • Sie ergänzen die bisherige Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache um zusätzliche nationale Vorgaben.
  • Sie reichen den Förderantrag über das elektronische System easy-Online (siehe weiterführende Links) ein.
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen den finalen Förderbescheid zu.

Fristen

Die Einreichung von Projektskizzen für die erste Verfahrensstufe ist bis zum 25.09.2026 möglich. Diese Vorlagefrist gilt nicht als strenge Ausschlussfrist, verspätete Projektskizzen werden aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt. Die Frist für die Vorlage des förmlichen Förderantrags in der 2. Stufe wird Ihnen nach der positiven Auswahl Ihrer Projektskizze schriftlich mitgeteilt.

rechtliche Voraussetzungen

  • Sie arbeiten in einem Konsortium mit mindestens 2 Partnern aus 2 unterschiedlichen Eureka-Partnerländern zusammen.
  • Sie weisen einen signifikanten inhaltlichen und finanziellen Beitrag von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Ihrem Verbundvorhaben nach.
  • Sie stellen sicher, dass kein Land mehr als 70 % der gesamten Projektkosten trägt.
  • Sie planen geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation in Ihr Projekt ein.
  • Sie bestätigen bei der Antragstellung das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans.
  • Sie weisen den geplanten Fortschritt des technologischen Reifegrades (TLR) eindeutig nach.

Ausschlussgründe:

  • Sie haben kein KMU auf deutscher Seite an dem Verbundvorhaben beteiligt.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Für die Vorlage der Projektskizze (Stufe 1):

  • Eureka-Projektantrag in englischer Sprache über das Eureka-Portal (siehe weiterführende Links)

Für den förmlichen Förderantrag (Stufe 2):

  • Förmlicher Förderantrag (nach AZA, AZK oder AZV) über easy-Online (siehe weiterführende Links)
  • Erweiterte Vorhabenbeschreibung, grundsätzlich in deutscher Sprache, Teile des englischen Entwurfs können übernommen werden
  • Forschungsdatenmanagementplan
  • Finanzierungsplan

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Zukunftstechnologien für die industrielle Bioökonomie“
vom: 20.11.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 28.11.2024 B2

Weblink zur Förderrichtlinie

Förderaufruf „Europäische Zusammenarbeit in der industriellen Biotechnologie - Eureka Biotech-Call for Network Projects“
vom: 31.03.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt 

Weblink zur Förderrichtlinie

Service
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