Kurztext
Wenn Sie sich an Forschungs- und Innovationsaktivitäten in Kooperation mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Republik Moldau und Ukraine) oder mit Zentralasien (Kasachstan, Kirgistan, Mongolei, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan) beteiligen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Fördergeber fördert ein breites Spektrum an Forschungs- und Innovationsaktivitäten in Kooperation mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und mit Zentralasien.
Gefördert werden Forschungs- und Innovationsaktivitäten in 9 verschiedenen Modulen, die im Rahmen von weiteren spezifischen Förderaufrufen umgesetzt werden, im Einzelnen:
- Durchführung von Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen deutscher Forschungseinrichtungen (Modul 1),
- internationale Sondierung und Vernetzung zum Aufbau neuer und Ausbau bestehender Kooperationen (Modul 2),
- Förderung projektbezogener Mobilität zur Verknüpfung laufender Aktivitäten (Modul 3),
- Vorbereitung gemeinsamer Anträge deutscher Forschungseinrichtungen und ihrer Partnerinstitutionen im Rahmen der europäischen Forschungsrahmenprogramme und weiterer europäischer Forschungsinitiativen (Modul 4),
- Förderung gemeinsamer Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Modul 5),
- Förderung internationaler Verbundprojekte mit zwingender Beteiligung von Partnerinstitutionen aus Wissenschaft und Industrie (Modul 6),
- Förderung von Partnerschaften in Wissenschaft, Forschung und Bildung (Modul 7),
- Förderung von Forschungs- und Nachwuchsgruppen als Ausgangspunkt für eine nachhaltige, auf Dauer angelegte Zusammenarbeit (Modul 8),
- Etablierung nachhaltiger gemeinsamer Partnerstrukturen (Modul 9).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 % Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % erhalten.