Förderprogramm

Förderung zu innovativen Datenanalysen für Frauengesundheit und geschlechtersensible Medizin

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Hochschule, Forschungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Ansprechpunkt:

DLR Projektträger

Gesundheit

Heinrich-Konen-Straße 1

53227 Bonn

Tel: +49 228 3821-1210

Fax: +49 228 3821-1257

DLR Projektträger (externer Link)

Weiterführende Links:
Informationen zur Förderung (externer Link) Leitfaden für Förderantrag (PDF, nicht barrierefrei) easy-Online: Elektronisches Formularsystem (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Führen Sie ein Forschungsprojekt zu innovativen Datenanalysen für die Frauengesundheit durch? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland mit einem Zuschuss.

Volltext

Sie arbeiten an einer staatlichen oder privaten Hochschule oder an einer außeruniversitären Forschungseinrichtung? Dann können Sie eine Förderung erhalten. Das Programm unterstützt Sie, wenn Sie in interdisziplinären Projekten zu Themen der Frauengesundheit und geschlechtersensiblen Medizin forschen. Ziel ist es, den sogenannten Gender Data Gap in der medizinischen Forschung zu verringern.

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Ihr Vorhaben, wenn Sie bestehende Datensätze hinsichtlich der Repräsentativität von Frauen untersuchen und optimieren. Sie können zudem gefördert werden, wenn Sie Verfahren entwickeln, um Künstliche Intelligenz (KI) auf geschlechtsspezifische Verzerrungen zu prüfen.

Sie erhalten einen Zuschuss für Ihr Personal, Ihre Sachmittel und Ihre Dienstreisen. Ausgaben für Investitionen und sonstige Gegenstände sowie für die Erstellung eines Ethikvotums werden nicht gefördert. Das BMFTR übernimmt bis zu 100 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben oder Kosten.

  • Wenn Sie an einem Helmholtz-Zentrum oder der Fraunhofer-Gesellschaft forschen, können Sie die Förderung auf Kostenbasis (AZK) erhalten.
  • Als Hochschule oder Universitätsklinik erhalten Sie zusätzlich eine Projektpauschale. Diese beträgt 20 % Ihrer projektbezogenen Ausgaben auf Ausgabenbasis (AZA, AZAP oder AZV).

Darüber hinaus können Sie einen projektbezogenen Mehraufwand mit bis zu 20 % Ihrer Personalausgaben fördern lassen. Dieser Betrag deckt beispielsweise Gebühren für die Datennutzung, Publikationsgebühren oder Ausgaben für die Wissenschaftskommunikation ab. Die Förderung ist in der Regel auf 2 Jahre befristet. Pro Projekt werden maximal 2 Vollzeitstellen gefördert. Zusätzlich können Sie studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte für bis zu 40 Stunden pro Monat einsetzen.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Sie können die Förderung in einem einstufigen Verfahren beantragen.

  • Sie reichen Ihren förmlichen Förderantrag zusammen mit einer Vorhabenbeschreibung elektronisch über das Portal „easy-Online" (siehe weiterführende Links) ein.
  • Sie können den Antrag elektronisch mit dem TAN-Verfahren oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur übermitteln.
  • Alternativ senden Sie ein rechtsverbindlich unterschriebenes Druckexemplar auf dem Postweg an den DLR Projektträger.
  • Ein externes Begutachtungsgremium bewertet die eingegangenen Anträge.
  • Nach der abschließenden Antragsprüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Es wird empfohlen, vor der Antragstellung Kontakt mit dem DLR Projektträger aufzunehmen.

Fristen

Die Antragstellung ist bis zum 09.08.2026 möglich. Wenn Sie das elektronische TAN-Verfahren oder die qualifizierte elektronische Signatur nicht nutzen, müssen Sie das rechtsverbindlich unterschriebene Druckexemplar bis spätestens 2 Wochen nach der Antragsfrist auf dem Postweg einreichen.

rechtliche Voraussetzungen

  • Sie sind eine staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule oder eine institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtung in Deutschland.
  • Sie weisen Vorarbeiten in der Forschung zur Frauengesundheit, Gesundheitsdatennutzung und relevanten klinischen Disziplinen nach.
  • Sie stellen ein interdisziplinäres Projektteam aus den Datenwissenschaften und der klinischen Praxis zusammen.
  • Sie nutzen ausschließlich vorhandene Datensätze aus nationalen Gesundheitsforschungsdateninfrastrukturen (z. B. Medizininformatik-Initiative (MII), Netzwerk Universitätsmedizin (NUM) oder Nationale Kohorte (NAKO)).
  • Sie weisen die Nutzbarkeit der Daten durch eine rechtzeitige Beratung der datenliefernden Infrastruktur nach.
  • Ihr Vorhaben dient einer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Verbundprojekte.
  • Projekte zur Erhebung neuer Daten oder zum Aufbau von Registern.
  • Durchführung klinischer Studien.
  • Projekte ohne direkten Bezug zur Frauengesundheit.
  • Vorhaben, bei denen die Methodenentwicklung im Fokus steht.
  • Einrichtungen und Unternehmen, die wirtschaftlich tätig sind.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

  • Förmlicher Förderantrag auf Ausgabenbasis (AZA, AZAP oder AZV) oder Kostenbasis (AZK) über das Antragsportal „easy-Online" (siehe weiterführende Links).
  • Wenn Sie weder das TAN-Verfahren noch eine qualifizierte elektronische Signatur nutzen: rechtsverbindlich unterschriebenes Druckexemplar des Antrags.
  • Vorhabentitel in deutscher Sprache.
  • Kurzfassung der Vorhabenbeschreibung.
  • Detaillierte Erläuterungen zum Finanzierungsplan.
  • Vorlage personenbezogener Berechnungen bei der Beantragung von namentlich bereits bekanntem Personal.
  • Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache mit Verwertungsplan und ressourcenbezogenem Arbeitsplan. Hierfür müssen Sie zwingend die bereitgestellte Mustervorlage nutzen. Die Beschreibung darf maximal 6 Seiten (zuzüglich Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) umfassen und muss formale Vorgaben einhalten (DIN-A4-Format, Arial 11 Punkt, 1,5-zeilig, Ränder mindestens 2,0 cm).

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung von Forschungsprojekten zum Thema „Innovative Datenanalysen für Frauengesundheit und geschlechtersensible Medizin“
vom: 28.05.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 10.06.2026 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?