Kurztext
Führen Sie ein Forschungsprojekt zu innovativen Datenanalysen für die Frauengesundheit durch? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland mit einem Zuschuss.
Volltext
Sie arbeiten an einer staatlichen oder privaten Hochschule oder an einer außeruniversitären Forschungseinrichtung? Dann können Sie eine Förderung erhalten. Das Programm unterstützt Sie, wenn Sie in interdisziplinären Projekten zu Themen der Frauengesundheit und geschlechtersensiblen Medizin forschen. Ziel ist es, den sogenannten Gender Data Gap in der medizinischen Forschung zu verringern.
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Ihr Vorhaben, wenn Sie bestehende Datensätze hinsichtlich der Repräsentativität von Frauen untersuchen und optimieren. Sie können zudem gefördert werden, wenn Sie Verfahren entwickeln, um Künstliche Intelligenz (KI) auf geschlechtsspezifische Verzerrungen zu prüfen.
Sie erhalten einen Zuschuss für Ihr Personal, Ihre Sachmittel und Ihre Dienstreisen. Ausgaben für Investitionen und sonstige Gegenstände sowie für die Erstellung eines Ethikvotums werden nicht gefördert. Das BMFTR übernimmt bis zu 100 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben oder Kosten.
- Wenn Sie an einem Helmholtz-Zentrum oder der Fraunhofer-Gesellschaft forschen, können Sie die Förderung auf Kostenbasis (AZK) erhalten.
- Als Hochschule oder Universitätsklinik erhalten Sie zusätzlich eine Projektpauschale. Diese beträgt 20 % Ihrer projektbezogenen Ausgaben auf Ausgabenbasis (AZA, AZAP oder AZV).
Darüber hinaus können Sie einen projektbezogenen Mehraufwand mit bis zu 20 % Ihrer Personalausgaben fördern lassen. Dieser Betrag deckt beispielsweise Gebühren für die Datennutzung, Publikationsgebühren oder Ausgaben für die Wissenschaftskommunikation ab. Die Förderung ist in der Regel auf 2 Jahre befristet. Pro Projekt werden maximal 2 Vollzeitstellen gefördert. Zusätzlich können Sie studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte für bis zu 40 Stunden pro Monat einsetzen.