Förderprogramm

Förderung für innovative Projekte zur Fusionstechnologie und deren Wertschöpfungsketten (IPCEI INT)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Ansprechpunkt:

VDI Technologiezentrum GmbH

Projektträger Fusion/Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung

VDI-Platz 1

40468 Düsseldorf

Weiterführende Links:
Bekanntmachung, Dokumente und Ansprechpersonen zur Förderung (externer Link) easy-Online: Elektronisches Formularsystem (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als forschendes oder produzierendes Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft innovative Projekte im Bereich der Fusionstechnologie planen, können Sie eine finanzielle Förderung beantragen. Der Zuschuss unterstützt Sie bei der Entwicklung von Basistechnologien und Komponenten.

Volltext

Für die Verwirklichung hochinnovativer Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben im Bereich der Fusionstechnologie und ihrer Wertschöpfungsketten, die einen Beitrag zu einem wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse leisten, kann eine finanzielle Unterstützung gewährt werden.

Die Förderung dient dazu, bestehende Finanzierungslücken zwischen Forschung und anwendungsorientierter Entwicklung zu schließen. Der Zuschuss unterstützt strategisch bedeutsame Entwicklungsschritte auf dem Weg zur ersten gewerblichen Nutzung von Fusionstechnologien und hilft dabei, technologische Herausforderungen zu bewältigen.

Die Förderung betrifft innovative Projekte zur Magnet- und Laserfusion sowie vor- und nachgelagerte Wertschöpfungsketten. Förderfähig sind beispielsweise Entwicklungen in den Bereichen Tritium- und Brennstoffkreislauf, supraleitende Magnetsysteme, Lasertechnik, plasmaexponierte Komponenten sowie zugehörige Querschnittstechnologien und Werkstoffe. Ihr Vorhaben muss sich plausibel in ein zukünftiges integriertes europäisches Gesamtvorhaben einfügen lassen und grenzüberschreitende Kooperationen ermöglichen.

Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss im Wege der Projektförderung. Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung gewährt. Die konkrete Höhe der Beihilfe richtet sich nach der nachgewiesenen Finanzierungslücke Ihres Projekts. Als Antragsteller müssen Sie einen angemessenen Eigenbeitrag leisten, um die verbleibenden Kosten zu decken und Ihr Eigeninteresse an der erfolgreichen Durchführung zu sichern.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Das Verfahren zur Bewilligung der Förderung ist mehrstufig angelegt und verläuft über 3 aufeinanderfolgende Stufen. Bitte nehmen Sie zur Skizzen- und Antragsberatung frühzeitig Kontakt mit dem Projektträger auf.

Stufe 1: Nationales Interessenbekundungsverfahren und Vorauswahl

  • Sie erstellen Ihre Vorhabenskizze in englischer Sprache unter Verwendung des offiziellen Bewerbungs-Templates.
  • Sie berechnen Ihre vorläufige Finanzierungslücke mit der bereitgestellten Excel-Vorlage.
  • Sie reichen die vollständigen Unterlagen elektronisch über das Antragsportal easy-Online bis zum Stichtag ein (siehe weiterführende Links).
  • Die Bewilligungsbehörde prüft Ihre Skizze und entscheidet über die Passfähigkeit im Wettbewerbsverfahren.
  • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis der nationalen Vorauswahl und die voraussichtliche Förderquote.

Stufe 2: Europäische Integration und Matchmaking

  • Sie nehmen nach erfolgreicher Vorauswahl am europäischen Matchmaking-Verfahren teil.
  • Sie arbeiten Ihre Projektskizze zu einer detaillierten Projektbeschreibung aus und entwickeln die Finanzdaten zu einer vollständigen Discounted-Cash-Flow-Analyse weiter.
  • Sie legen die detaillierten Unterlagen beim Projektträger vor.
  • Die Stufe endet mit der Auswahl der Projekte, die bei der Europäischen Kommission pränotifiziert werden sollen.

Stufe 3: Europäische Genehmigung und formale Antragstellung

  • Die Bundesregierung meldet die ausgewählten Beihilfen bei der Europäischen Kommission zur Notifizierung an.
  • Sie überarbeiten Ihre Unterlagen bei Bedarf basierend auf Rückmeldungen der Europäischen Kommission.
  • Sie reichen nach Aufforderung durch den Projektträger Ihren förmlichen nationalen Förderantrag über das Portal easy-Online ein (siehe weiterführende Links).
  • Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt entscheidet über Ihren Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen und der Genehmigung durch die Kommission.

Sie erhalten bei positivem Ausgang den Zuwendungsbescheid.

Fristen

Die Vorhabenskizze muss in der ersten Stufe spätestens bis zum 15.10.2026 eingereicht werden.

Über die nationale Vorauswahl werden die Antragstellenden voraussichtlich ab Dezember 2026 schriftlich informiert.

rechtliche Voraussetzungen

Sie müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um eine Förderung erhalten zu können:

  • Sie sind ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung.
  • Mit den Arbeiten an Ihrem Vorhaben haben Sie vor Erhalt des Zuwendungsbescheids noch nicht begonnen.
  • Ihr Vorhaben zeichnet sich durch ein hohes technologisches und wirtschaftliches Risiko aus und geht über den weltweiten Stand der Technik hinaus.
  • Ihr Vorhaben lässt sich in das europäische Gesamtvorhaben integrieren und ist funktional mit Projekten anderer Teilnehmer verknüpft.
  • Sie können die Gesamtfinanzierung des Projekts sichern und leisten einen angemessenen Eigenbeitrag.
  • Die Ergebnisse Ihres Vorhabens werden ausschließlich in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz genutzt.
  • Sie verpflichten sich, während der Förderung und bis 2 Jahre danach Daten für die begleitende Erfolgskontrolle bereitzustellen.

Ausschlussgründe:

  • Sie haben bereits vor Erhalt des Zuwendungsbescheids mit den Arbeiten, Tätigkeiten oder dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen begonnen.
  • Ihr Vorhaben betrifft innovative Gesundheitslösungen auf Basis nuklearmedizinischer Anwendungen oder Radioisotope.
  • Sie sind einer Rückforderungsentscheidung der Europäischen Kommission aufgrund einer früheren Beihilfeentscheidung nicht nachgekommen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie zur geplanten Förderung von innovativen Projekten zur Fusionstechnologie sowie vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten im Rahmen des wichtigen Vorhabens von gemeinsamem europäischem Interesse zu innovativen Nukleartechnologien („IPCEI INT“)
vom: 14.08.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 24.08.2026 B3

Weblink zur Förderrichtlinie

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?