Förderprogramm

Förderung zur Stärkung des Transfererfolgs in den Lebenswissenschaften „GO-Bio initial“

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule
Fördergeber:

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Ansprechpunkt:

Projektträger Jülich (PtJ)

Nachhaltige Entwicklung und Innovation Hochschulen, Innovationsstrukturen, Gesundheit – Strategie, Kommunikation und Internationales (HIG1)
Forschungszentrum Jülich GmbH

52425 Jülich

Tel: +49 30 201 99-543 oder +49 30 201 99-468

Projektträger Jülich (PtJ)

Weiterführende Links:
BMBF – Informationsseite zur Förderung „GO-Bio initial“ BMBFFAQ zur Förderung „GO-Bio initial“

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie frühe lebenswissenschaftliche Verwertungsideen, vorzugsweise aus den Bereichen „Therapeutika“, „Diagnostika“, „Plattformtechnologien“ und „Forschungswerkzeuge“, identifizieren und weiterentwickeln, können Sie einen unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten zur Identifizierung und Weiterentwicklung lebenswissenschaftlicher Verwertungsideen. Die Projekte können von der konzeptionellen Ausgestaltung bis hin zur Überprüfung der Machbarkeit und möglicher Verwertungsoptionen reichen. Vorzugsweise werden Projekte aus den Bereichen „Therapeutika“, „Diagnostika“, „Plattformtechnologien“ und „Forschungswerkzeuge unterstützt.

Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben in einem Kernmodul und einem Zusatzmodul.

Im Kernmodul bekommen Sie die Förderung

  • in einer Sondierungsphase für potenzielle Verwertungsideen, die auf ersten wissenschaftlichen Erkenntnissen aufbauen, und anschließend
  • in einer Machbarkeitsphase für Entwicklungsarbeiten bis zum Proof-of-Principle.

Im Zusatzmodul werden experimentell angelegte Einzelprojekte von Technologietransfereinrichtungen gefördert. Aktuell bestehen für dieses Modul keine Antragsmöglichkeiten.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • im Kernmodul für die Sondierungsphase bis zu 100.000 EUR für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten,
  • im Kernmodul für die Machbarkeitsphase für Einzelvorhaben bis zu 500.000 EUR und für Verbundprojekte bis zu 1.000.000 EUR für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten.

Hochschulen können für ihr Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.

Das Antragsverfahren ist für die Sondierungsphase zweistufig und für die Machbarkeitsphase einstufig.

Ihren Antrag richten Sie an die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH.

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