Förderprogramm

Stärkung des Gründungsgeschehens in den Lebenswissenschaften „GO-Bio next“

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Existenzgründer/in
Fördergeber:

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Ansprechpunkt:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

Steinplatz 1

10623 Berlin

Weiterführende Links:
GO-Bio next easy-Online – Elektronisches Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Wissenschaftlerin und Wissenschaftler ein Unternehmen gründen wollen, um Ihre biotechnologischen Forschungsergebnisse wirtschaftlich zu verwerten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Forschungsvorhaben im Bereich der Lebenswissenschaften, die ein hohes Kommerzialisierungspotenzial haben. Gefördert werden Gründungsteams, die innovative Forschungs- und Entwicklungsansätze vorantreiben und bis zu einem Reifegrad entwickeln, der eine erfolgreiche Ausgründung ermöglicht.

Sie erhalten die Förderung in 2 Phasen:

  • 1. Phase: Ein Proof-of-Concept für den Forschungsansatz wird erarbeitet beziehungsweise weiterentwickelt und konkrete Strategien für die Kommerzialisierung in Form einer Ausgründung werden entwickelt. Gefördert werden ausschließlich Einzelvorhaben von Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
  • 2. Phase: Der Reifegrad des Forschungsansatzes wird weiter erhöht, Strategien für die Markteinführung werden ausgearbeitet und das Geschäftsmodell wird weiter konkretisiert. Gefördert werden ausschließlich Einzelvorhaben des Gründungsunternehmens.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für normalerweise bis zu 3 Jahre:

  • Die Höhe des Zuschusses ist in beiden Förderphasen abhängig von den jeweiligen Projektinhalten.
  • Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen können für nichtwirtschaftliche Vorhaben bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Hochschulen und Universitätskliniken können für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Stufe Ihre Projektskizzen jährlich bis zum 15.3. und 15.9. bei dem Projektträger, der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH, ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

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