Förderprogramm

Förderung im Rahmen der Stärkung des Gründungsgeschehens in den Lebenswissenschaften „GO-Bio next

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Existenzgründer/in
Fördergeber:

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Ansprechpunkt:

Projektträger Jülich (PtJ)

Nachhaltige Entwicklung und Innovation Hochschulen, Innovationsstrukturen, Gesundheit – Strategie, Kommunikation und Internationales (HIG1)
Forschungszentrum Jülich GmbH

52425 Jülich

Weiterführende Links:
BMBF – Informationsseite zur Förderung GO-Bio next easy-Online: Elektronisches Formularsystem (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Wissenschaftlerin und Wissenschaftler ein Unternehmen gründen wollen, um Ihre biotechnologischen Forschungsergebnisse wirtschaftlich zu verwerten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Forschungsvorhaben im Bereich der Lebenswissenschaften, die ein hohes Kommerzialisierungspotenzial haben. Gefördert werden Gründungsteams, die innovative Forschungs- und Entwicklungsansätze vorantreiben und bis zu einem Reifegrad entwickeln, der eine erfolgreiche Ausgründung ermöglicht.

Sie erhalten die Förderung in 2 Phasen:

  • 1. Phase: Ein Proof-of-Concept für den Forschungsansatz wird erarbeitet beziehungsweise weiterentwickelt und konkrete Strategien für die Kommerzialisierung in Form einer Ausgründung werden entwickelt. Gefördert werden ausschließlich Einzelvorhaben von Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
  • 2. Phase: Der Reifegrad des Forschungsansatzes wird weiter erhöht, Strategien für die Markteinführung werden ausgearbeitet und das Geschäftsmodell wird weiter konkretisiert. Gefördert werden ausschließlich Einzelvorhaben des Gründungsunternehmens.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für normalerweise bis zu 3 Jahre:

  • Die Höhe des Zuschusses ist in beiden Förderphasen abhängig von den jeweiligen Projektinhalten.
  • Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen können für nichtwirtschaftliche Vorhaben bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Hochschulen und Universitätskliniken können für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.

Zusatzinfos 

Fristen

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Stufe Ihre Projektskizzen jährlich bis zum 15. März und 15. September bei dem Projektträger ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • für die 1. Förderphase Hochschulen und Forschungseinrichtungen, an denen die Gründungsteams angesiedelt sind, und
  • für die 2. Förderphase kleine technologieorientierte Kapitalgesellschaften, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie zum Zeitpunkt der Auszahlung der Förderung eine Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise eine sonstige Einrichtung, die Ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland haben.
  • Ihr Vorhaben soll einen hohen Bedarf in den Lebenswissenschaften adressieren und sich dadurch auszeichnen, dass es aufgrund von hohen Verwertungsrisiken (lange Entwicklungszeiträume, hoher Finanzbedarf auch nach der Firmengründung und hohes Entwicklungsrisiko) nicht ohne öffentliche Förderung umgesetzt werden kann.
  • Beachten Sie für eine Förderung in der 1. Förderphase bitte, dass die jeweilige Hochschule oder Forschungseinrichtung Ihnen als Gründungsteam die zur Durchführung des Projekts erforderliche Infrastruktur zur Verfügung stellt (Laborgrundausstattung und sonstige Infrastruktur).
  • Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans bestätigen, der den Lebenszyklus der im Projekt erhobenen Daten beschreibt.

Sie erhalten keine Förderung für Vorhaben, die im Schwerpunkt der Agrar-, Lebensmittel- und Ernährungsforschung angesiedelt sind.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie zur Stärkung des Gründungsgeschehens in den Lebenswissenschaften „GO-Bio next“
vom: 22.04.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 06.05.2024 B7

In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger des BMBF jederzeit zu den Stichtagen 15. März und 15. September zunächst Projektskizzen in elektronischer Form und in deutscher oder englischer Sprache über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) eingereicht werden.

Weblink zur Förderrichtlinie

Änderung der Richtlinie zur Stärkung des Gründungsgeschehens in den Lebenswissenschaften „GO-Bio next“
vom: 25.03.2025
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 02.04.2025 B2

Weblink zur Änderung

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