Förderprogramm

Förderung für den Aufbau von Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW-OpenSpace)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenoffen)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Hochschule
Fördergeber:

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Ansprechpunkt:

VDI Technologiezentrum GmbH

VDI-Platz 1

40468 Düsseldorf

Weiterführende Links:
Informationsseite zur Förderung (externer Link) easy-Online: Elektronisches Formularsystem (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Sie möchten exzellente Forschungsinfrastrukturen an Ihrer Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) aufbauen? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt fördert Innovationsräume für interdisziplinäre Forschung mit bis zu 2 Millionen EUR (2.000.000 EUR). Nutzen Sie HAW-OpenSpace für Ihre Vision.

Volltext

Sie arbeiten an einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW). Sie möchten eine wettbewerbsfähige Forschungsinfrastruktur in einem Innovationsraum aufbauen. Dann können Sie eine Förderung erhalten. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Sie dabei. Ihr Vorhaben muss zukunftsweisende Technologien der Hightech Agenda Deutschland (HTAD) adressieren.

Die Förderung umfasst 3 Phasen.

  • In der Aufbauphase investieren Sie in die technologische Infrastruktur. Diese Phase dauert maximal 12 Monate. Hier bauen Sie zudem eine Forschungscommunity auf.
  • In der Forschungsphase und Entwicklungsphase (FuE-Phase) setzen Sie interdisziplinäre Forschungsarbeiten um. Diese Phase umfasst etwa 18 Monate. Sie arbeiten eng mit einem Anwendungspartner aus der Praxis zusammen. 
  • In der Skalierungsphase transferieren Sie Ihre Lösungen in die Praxis. Diese Phase dauert 6 Monate.

Sie können einen Zuschuss von bis zu 2 Millionen EUR (2.000.000 EUR) erhalten. Dieser Betrag schließt eine Projektpauschale von 20 % ein. Ihre Investitionen in die Ausstattung dürfen maximal 50 % der Ausgaben umfassen.

  • Wenn Sie eine staatliche HAW vertreten, übernimmt das Bundesministerium bis zu 100 % Ihrer projektbezogenen Ausgaben. Wenn Sie eine private HAW sind, können Sie ebenfalls gefördert werden. Sie müssen dann jedoch einen Eigenanteil tragen. Dieser Eigenanteil steigt schrittweise an. Im Jahr 2027 beträgt er 15 %. Bis zum Jahr 2030 erhöht er sich auf 50 %.
  • Als private HAW müssen Sie zudem sicherstellen, dass Sie die Forschungsinhalte ausschließlich im nicht wirtschaftlichen Bereich nutzen.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt:

  • Sie erstellen eine Vorhabenbeschreibung und sammeln alle Unterlagen.
  • Sie reichen Ihren förmlichen Förderantrag elektronisch über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) ein.
  • Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Fristen

Die Antragstellung ist bis zum 03.08.2026 möglich.

Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

rechtliche Voraussetzungen

  • Sie sind eine staatliche Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW).
  • Sie können auch eine staatlich anerkannte, überwiegend staatlich refinanzierte HAW sein.
  • Wenn Sie eine private HAW sind, tragen Sie einen jährlichen Eigenanteil und stellen eine rein nichtwirtschaftliche Nutzung sicher.
  • Sie binden mindestens 1 außerhochschulischen Anwendungspartner verbindlich ein.
  • Sie planen den Aufbau des Innovationsraums an nur einem Standort Ihrer Hochschule.
  • Sie weisen einen Forschungsdatenmanagementplan nach.
  • Sie nutzen die Forschungsergebnisse nur in der Bundesrepublik Deutschland, der Schweiz oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung für reine Baumaßnahmen erhalten. Investitionen aus der Grundfinanzierung sind ebenfalls ausgeschlossen. Raummieten dürfen Sie nicht über dieses Programm finanzieren. Private Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) ohne überwiegende staatliche Refinanzierung müssen einen Eigenanteil leisten.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

  • Förmlicher Förderantrag in elektronischer Form über das Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
  • Vorhabenbeschreibung auf maximal 25 Seiten.
  • Rechtsverbindlich unterzeichnetes Übersendungsschreiben der Hochschulleitung auf maximal 3 Seiten.
  • Erläuterungen zum Finanzierungsplan.
  • Aussagekräftige Interessenbekundung von mindestens einem Anwendungspartner.
  • Bei Bedarf (optional): Interessenbekundungen weiterer potenzieller Anwendungspartner.
  • Bei Bedarf (optional): Liste themenspezifischer Publikationen der forschenden Professorinnen und Professoren (maximal 5 Nennungen pro Person).

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften zur Erreichung der Ziele der Hightech Agenda Deutschland (HAW-OpenSpace) im Rahmen des Programms „Forschung an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften“
vom: 16.04.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 12.05.2026 B2

Weblink zur Förderrichtlinie

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