Förderprogramm

Ideenwettbewerb „Neue Produkte für die Bioökonomie“ im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Ansprechpunkt:

Projektträger Jülich (PtJ)

Geschäftsbereich Bioökonomie
Forschungszentrum Jülich GmbH

52425 Jülich

Weiterführende Links:
Ideenwettbewerb – Neue Produkte für die Bioökonomie easy-Online – Elektronisches Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie zu biobasierten Produkten forschen oder diese auf den Markt bringen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie als Hochschule, Unternehmen oder Forschungseinrichtung auf der Grundlage der „Nationalen Bioökonomiestrategie“. Damit fördert der Bund neue Produktideen für eine biobasierte Wirtschaft und Untersuchungen, die die technische Umsetzbarkeit prüfen.

Ihre Projekte können in diesen 2 Phasen gefördert werden:

  • Sondierungsphase: vertiefte Ausarbeitung der Produktidee, Erstellung eines Entwicklungsplans für die technische Umsetzung und Akquise geeigneter Partner mit der erforderlichen wissenschaftlich-technischen und wirtschaftlichen Expertise,
  • Machbarkeitsphase: grundlegende Untersuchungen zur technischen Machbarkeit der Produktidee.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Die Höhe des Zuschusses beträgt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft je nach Anwendungsnähe des Vorhabens normalerweise bis zu 50 Prozent und für Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen erhalten Sie zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent.
  • Für die Sondierungsphase können Sie bis zu EUR 65.000 erhalten. Das gilt für Hochschulen zuzüglich der Projektpauschale.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.

Das Antragsverfahren erfolgt über mehrere Stufen. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Ideenskizzen bis zum 1.2. eines Jahres bei dem Projektträger Jülich (PtJ) ein. Diese Frist gilt nicht als Ausschlussfrist, Ihr verspätet eingehender Antrag kann dann aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Für die Erstellung Ihrer Projektskizzen und förmlichen Förderanträge nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

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