Förderprogramm

Förderung von Projekten zum Thema „Souveräne Innovationsökosysteme für Cybersicherheit und Kommunikationstechnologien“

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Ansprechpunkt:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

Projektträger Vernetzung und Sicherheit digitaler Systeme

Steinplatz 1

10623 Berlin

Tel: +49 30 310078-0

Fax: +49 30 310078-141

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

Weiterführende Links:
Weiterführende Informationen zur Förderung (externer Link) easy-Online: Elektronisches Formularsystem (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Planen Sie ein gemeinsames Forschungsprojekt in den Bereichen Cybersicherheit oder Kommunikationstechnologien? Dann können Sie als Verbundpartner einen staatlichen Zuschuss erhalten, um wissenschaftliche Innovationen für den Markt weiterzuentwickeln.

Volltext

Sie können eine Förderung für gemeinsame Forschungsprojekte erhalten. Dies gilt für Vorhaben in den Bereichen Cybersicherheit und Kommunikationstechnologien. Das Vorhaben muss dazu beitragen, eine bereits im Labor erfolgreich gezeigte Technologie in die praktische Anwendung und Marktreife zu überführen.

Die Förderung betrifft Sie, wenn Sie als Partner in einem Verbundprojekt zusammenarbeiten. Das Konsortium muss aus mindestens einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und mindestens einer Hochschule oder Forschungseinrichtung bestehen. Das Vorhaben wird dabei in der Regel durch ein Unternehmen koordiniert.

Gefördert werden kompakte Forschungsarbeiten, die auf Innovationen einer beteiligten Wissenschaftseinrichtung basieren. Als Unternehmen müssen Sie ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Verwertung der Ergebnisse nachweisen. Zudem müssen die notwendigen Nutzungsrechte für das geistige Eigentum im Konsortium vorhanden sein. Sie erhalten die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Das Verfahren zur Bewilligung der Förderung ist zweistufig aufgebaut. Sie können sich beim beauftragten Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH zu Ihren Forschungsanträgen beraten lassen.

Stufe 1: Projektskizze einreichen und bewerten

  • Sie erstellen und übermitteln Ihre elektronische Projektskizze bis zum Stichtag über das Portal easy-Online (siehe weiterführende Links).
  • Der Projektträger prüft Ihre Skizze anhand der förderpolitischen und fachlichen Kriterien.
  • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung über das Auswahlergebnis.

Stufe 2: Förmlichen Förderantrag stellen und entscheiden

  • Bei einer positiven Bewertung der Projektskizze werden Sie zur förmlichen Antragstellung aufgefordert.
  • Sie reichen den vollständigen Förderantrag sowie die erforderlichen Unterlagen über easy-Online ein (siehe weiterführende Links).
  • Der Projektträger prüft Ihren Antrag auf Zuwendungsfähigkeit und Angemessenheit der Mittel.
  • Das Ministerium entscheidet über die Förderung und Sie erhalten im Erfolgsfall einen schriftlichen Bewilligungsbescheid.

Fristen

Sie müssen Ihre Projektskizze bis spätestens zum 15.10.2026 einreichen.

rechtliche Voraussetzungen

  • Sie bilden für das Projekt ein Konsortium aus mindestens einem gewerblichen Unternehmen und einer Forschungseinrichtung.
  • Ein Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft übernimmt die Koordination des Verbundprojekts.
  • Sie weisen eine erfolgreiche Demonstration der technologischen Innovation in einer Laborumgebung nach.
  • Das Konsortium verfügt über das geistige Eigentum der Kerninnovation.
  • Die zugrundeliegende Forschungsarbeit liegt typischerweise nicht länger als 12 Monate zurück und ist erfolgreich abgeschlossen.
  • Das koordinierende Unternehmen weist ein eigenes zentrales Interesse an der wirtschaftlichen Verwertung nach.
  • Das spätere Produkt oder die Dienstleistung zeigt eine positive Marktperspektive.
  • Sie regeln die Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung und schließen einen Kooperationsvertrag ab.
  • Sie legen vor der Bewilligung eine Absichtserklärung über die Nutzung der geistigen Eigentumsrechte vor.
  • Sie vereinbaren einen Abbruchmeilenstein zur Entwicklung des Demonstrators innerhalb von 24 Monaten nach Projektstart.
  • Sie verfügen zum Zeitpunkt der Auszahlung über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
  • Forschungseinrichtungen grenzen das Projekt klar von ihrer institutionellen Grundfinanzierung ab.

Ausschlussgründe:

  • Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie ein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung sind.
  • Sie sind von der Förderung ausgeschlossen, wenn Sie einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.
  • Sie erhalten keine Förderung, wenn der Abbruchmeilenstein nach 24 Monaten nicht erfolgreich erfüllt und positiv bewertet wird.
  • Es darf keine indirekte Beihilfe an beteiligte Unternehmen fließen.

weitere Informationen

Für die erste Verfahrensstufe (Projektskizze):

  • Elektronische Projektskizze mit einem Umfang von maximal 12 DIN-A4-Seiten
  • Projektformular, welches Sie in easy-Online erstellen (siehe weiterführende Links)
  • Schriftliche Bestätigung über die Kenntnisnahme und Richtigkeit aller Angaben durch alle Projektpartner

Für die zweite Verfahrensstufe (förmlicher Förderantrag nach Aufforderung):

  • Förmlicher Förderantrag, welchen Sie in easy-Online erstellen (siehe weiterführende Links)
  • Ausführliche Vorhabenbeschreibung und detaillierter Finanzierungsplan
  • Schriftliche Absichtserklärung über die Nutzung des geistigen Eigentums aller Partner
  • Kooperationsvertrag der Partner des Verbundprojekts

Bei staatlich grundfinanzierten Forschungseinrichtungen benötigen Sie einen Nachweis der Abgrenzung zur institutionellen Förderung.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Souveräne Innovationsökosysteme für Cybersicherheit und Kommunikationstechnologien“
vom: 24.07.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 24.08.2026 B2

Weblink zur Förderrichtlinie

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