Förderprogramm

Förderung für Forschungsprojekte zum Thema Innovative Grundlagen für KI-Methoden und ML-Modelle

Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Ansprechpunkt:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

Steinplatz 1

10623 Berlin

Tel: +49 30 31 00 78-5515 (Montag 10:00 – 12:00 Uhr, Freitag 13:00 – 15:00 Uhr)

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (externer Link)

Weiterführende Links:
Informationsseite zur Förderung (externer Link) easy-Online: Elektronisches Formularsystem (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Forschungsprojekte zu hybriden Ansätzen der Künstlichen Intelligenz (KI). Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen können Zuschüsse für innovative Methoden für Maschinelles Lernen (ML) erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Sie bei der Mitgestaltung der KI der nächsten Generation und hilft dabei, grundlegende Methoden des Maschinellen Lernens (ML) entscheidend voranzubringen.

Diese Maßnahme ist ein zentraler Bestandteil der Hightech Agenda Deutschland (HTAD) für die Schlüsseltechnologie KI. Im Fokus stehen dabei hybride Ansätze. Das bedeutet: Sie kombinieren lernende Verfahren systematisch mit explizitem Wissen, formalen Methoden oder physikalischen Modellen. Ziel ist es, KI-Systeme robuster, nachvollziehbarer und effizienter zu machen.

Sie können eine Förderung erhalten, wenn Sie als Hochschule, Forschungseinrichtung oder Unternehmen innovative KI-Architekturen oder Lernalgorithmen entwickeln. Besonders willkommen sind Ansätze, die über den derzeitigen Stand der Technik hinausgehen und beispielsweise Kausalität oder symbolische Deduktion integrieren. Das Programm trägt maßgeblich zur technologischen Souveränität Deutschlands bei.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Sie können Mittel für Personal, Dienstreisen sowie projektbezogene Investitionen und Sachmittel beantragen. Die maximale Fördersumme beträgt in der Regel 2.000.000 EUR pro Projekt bei einer Laufzeit von 3 Jahren. Als Hochschule erhalten Sie zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % auf Ihre projektbezogenen Ausgaben.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

  • Skizzenphase: Projektskizzen müssen bis zum 30.04.2026 elektronisch über das Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) eingereicht werden.
  • Auswahlphase: Die Projektskizzen werden durch externe Experten begutachtet, und geeignete Projektideen werden ausgewählt. Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt.
  • Antragsphase: Bei positiver Bewertung der Skizzen wird der Antragsteller dazu aufgefordert, den vollständigen Förderantrag über das elektronische Antragssystem easy-Online" (siehe weiterführende Links) einzureichen.
  • Bewilligung: Nach der abschließenden Prüfung des Antrags entscheidet die Behörde über die Förderung und erlässt einen Zuwendungsbescheid.

Fristen

Projektskizzen sind bis zum 30.04.2026 einzureichen.

rechtliche Voraussetzungen

Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, um eine Förderung erhalten zu können:

  • Sie sind eine Hochschule, eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung, ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder eine andere Institution, die Forschungsbeiträge liefert.
  • Sie haben zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, eine Niederlassung oder eine sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Ihr Projekt geht weit über den derzeitigen internationalen Stand der Technik hinaus.
  • Sie nutzen zur Durchführung des Projekts bereits existierende Rechenressourcen.
  • Sie begründen neue Anschaffungen von Rechenressourcen und Speicherressourcen ausführlich.
  • Sie bestätigen, dass Sie einen Forschungsdatenmanagementplan haben.
  • Sie veröffentlichen die Ergebnisse Ihrer Forschung als Open Source oder Open Data.
  • Bei Verbundprojekten: Sie schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ab.
  • Bei Verbundprojekten: Sie weisen eine Übereinkunft nach den Vorgaben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) durch den Vordruck Nummer 0110 nach.

Sie können jedoch keine Förderung erhalten, wenn Ihr Forschungsvorhaben einen der folgenden Bereiche betrifft:

  • Entwicklung von Hardware für Künstliche Intelligenz (KI) oder neuromorphes Computing.
  • Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Medizin, im Personalwesen oder in der Bildung.
  • Marketing, Kundenbetreuung oder IT-Sicherheit.
  • Vorausschauende Wartung (Predictive Maintenance).
  • Zivile Sicherheit, Drohnen oder robotische Systeme für die Pflege.
  • Marginale Verbesserungen von bestehenden Ansätzen mit geringer Aussicht auf Generalisierung.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Das Verfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

1. Stufe (Projektskizze):

  • Gemeinsame Projektskizze des Verbunds mit maximal 15 Seiten (Deckblatt, Literatur- und Abbildungsverzeichnis zählen nicht zum Seitenlimit).
  • Darstellung der Ziele, des Lösungswegs und der Innovation.
  • Arbeits-, Zeit- und Finanzierungsplanung.
  • Nachweis der Datenverfügbarkeit und des Rechenbedarfs.

2. Stufe (Förmlicher Antrag):

  • Förmlicher Förderantrag über das elektronische System „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
  • Ausführliche Vorhabenbeschreibung basierend auf der Projektskizze.
  • Detaillierter Finanzierungsplan auf Ausgabenbasis (AZA) für Hochschulen oder Kostenbasis (AZK) für Unternehmen.
  • Ausführlicher Verwertungsplan und Meilensteinplanung.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung von Forschungsprojekten zum Thema „Innovative Grundlagen für KI-Methoden und ML-Modelle“
vom: 27.01.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 20.02.2026 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

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