Kurztext
Wenn Sie als kleines oder mittelständisches Unternehmen (KMU) in einem Verbund mit Forschungseinrichtungen und Kliniken Medizinprodukte erforschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Damit deutsche Unternehmen ihrem Ruf als Innovationsführer auf dem Weltmarkt auch weiterhin gerecht werden können, hat sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Fachprogramm Medizintechnik das Ziel gesetzt, die mittelständisch geprägte Medizintechnik-Branche in Deutschland zu stärken und neue Wachstumspotenziale zu erschließen.
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind in der Medizintechnik in vielen Bereichen Vorreiter des technologischen Fortschritts. Die mit Forschung und Entwicklung verbundenen Risiken sind allerdings für KMU in der Medizintechnik vielfach schwerer zu schultern. Mit der Maßnahme „KMU-innovativ: Medizintechnik“ werden daher besonders innovative und risikoreiche Forschungsprojekte von KMU unterstützt, die ohne eine Förderung nicht oder nur deutlich verzögert durchgeführt werden könnten. Insbesondere können hierbei auch die Grundlagen für eine spätere Produktentwicklung und, falls erforderlich, eine klinische Erprobung gelegt werden.
Für eine Förderung sollten die angestrebten Ergebnisse Ihrer Forschungs- und Entwicklungsarbeiten einen belegten medizinischen oder versorgungsseitigen Bedarf decken beziehungsweise zur Steigerung der Effizienz in der Gesundheitsversorgung beitragen sowie eine Umsetzung im ersten oder zweiten Gesundheitsmarkt erwarten lassen. Als KMU sollen Sie durch die Förderung zu mehr Anstrengungen in Forschung und Entwicklung sowie zu verstärkter Kooperation mit weiteren Unternehmen der Branche sowie wissenschaftlichen Einrichtungen und Kliniken angeregt werden.
Für „KMU-innovativ: Medizintechnik“ stellt das BMBF eine Fördersumme von 30.000.000 EUR pro Jahr zur Verfügung.
Verfahrensablauf
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (weiterführende Links). Über dieses Portal haben Sie die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form einzureichen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der 1. Verfahrensstufe müssen Sie dem beauftragten Projektträger zunächst Projektskizzen in deutscher Sprache in elektronischer Form vorlegen.
Bei Verbundprojekten müssen Sie die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorlegen.
Es wird empfohlen, vor Erstellung der Projektskizze Kontakt mit dem beauftragten Projektträger aufzunehmen, um die Passfähigkeit zur Fördermaßnahme zu prüfen.
Sofern Ihre Projektskizze positiv bewertet wurde, werden Sie in der 2. Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen (siehe dazu Abschnitt 7 der Förderrichtlinie).
Bearbeitungsdauer
Das Auswahlergebnis wird circa 3 Monate nach Vorlage der Projektskizze zum 15. April beziehungsweise 15. Oktober mitgeteilt. Über die Bewilligung einer Förderung wird innerhalb von circa 3 Monaten nach Vorlage der vollständigen Unterlagen entschieden.
Fristen
Stichtage für die elektronische Einreichung von Projektvorschlägen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen, die die EU-Definition für KMU erfüllen. Sie müssen ihre Einstufung gegenüber der Bewilligungsbehörde erklären.
- Mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 100.000.000 EUR.
- Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Kliniken im Rahmen von Projekten mit KMU und/oder mittelständischen Unternehmen.
Zusätzlich müssen alle antragsberechtigten Einrichtungen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben. Großunternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen. Forschungseinrichtungen, die bereits vom Bund oder den Ländern grundfinanziert werden, können zusätzliche Projektförderungen erhalten, wenn sie den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und grundfinanzierten Aktivitäten klar darstellen.
Es gelten darüber hinaus die folgenden Voraussetzungen für eine Förderung:
- Die Partner Ihres Projekts müssen ihre Zusammenarbeit schriftlich festhalten. Es muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte Kriterien des BMBF vorliegen (vergleiche BMBF-Vordruck Nr. 0110).
- Projekte ohne Beteiligung von Unternehmen sind ausgeschlossen. Der koordinierende Partner Ihres Projektes sollte ein KMU oder mittelständisches Unternehmen sein und als Hauptverwerter auftreten.
- Sie müssen nachvollziehbar beschreiben, wie das Medizinprodukt nach Abschluss des Projekts in den Markt gebracht wird.
- Wenn Sie als KMU ein anspruchsvolles Einzelprojekt durchführen, kann dies gefördert werden, wenn Ihr KMU entsprechende Kompetenzen nachweisen kann.
- Alle Partner müssen sicherstellen, dass keine indirekten Beihilfen an Unternehmen fließen.
- Klinische Studien müssen von einer klinischen Einrichtung in Deutschland durchgeführt und die Daten veröffentlicht werden.
Klinische Studien müssen rechtliche und internationale Standards erfüllen und in öffentlich zugänglichen Datenbanken registriert werden.
weitere Informationen
Erforderliche Unterlagen
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren, in der 1. Phase ist die Abgabe der Projektskizze notwendig, in der 2. Phase dann die Abgabe der formalen Anträge. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch im Abschnitt 7 der Förderrichtlinie.
Richtlinie
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zum Themenfeld „KMU-innovativ: Medizintechnik“
vom: 30.07.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 09.08.2024 B4
Stichtage für die elektronische Einreichung von Projektvorschlägen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.
Weblink zur Förderrichtlinie