Förderprogramm

Förderung von Projekten im Programm „KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung“

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Ansprechpunkt:

Projektträger Karlsruhe (PTKA)

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Hermann-von-Helmholtz-Platz 1

76344 Eggenstein-Leopoldshafen

Weiterführende Links:
Informationsseite zu KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung“ (externer Link) easy-Online: Elektronisches Formularsystem (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als KMU oder mittelständisches Unternehmen an einem innovativen Projekt in den Bereichen Produktion, Dienstleistung und Arbeit forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Sie als KMU oder mittelständisches Unternehmen bei risikoreichen vorwettbewerblichen und unternehmensgetriebenen Forschungs-, Entwicklungs- und Transformationsvorhaben. Sie bearbeiten in Ihrem Projekt Fragestellungen im Bereich der unternehmerischen, wettbewerblichen Wertschöpfung.

Sie erhalten die Förderung beispielsweise, wenn Sie folgende Themen adressieren:

  • neue und verbesserte Produkte, Maschinen und Anlagen für die industrielle Produktion,
  • neue Fertigungstechnologien und Prozessketten,
  • neue Methoden und Werkzeuge der Produktentstehung,
  • Verbesserung der Produkt- und Prozessqualität,
  • Flexibilisierung der Produktion,
  • Digitalisierung und Virtualisierung von Produktion und Produktionssystemen (Industrie 4.0),
  • Organisation und Industrialisierung produktionsnaher Dienstleistungen,
  • Kundenbezogene, neuartige und komplexe Dienstleistungen und Dienstleistungssysteme,
  • neue Geschäftsmodelle, beispielsweise Monetarisierung von Daten, Blockchain-Technologien, B2B-Plattformen,
  • neue Formen der Zusammenarbeit in Wertschöpfungsnetzwerken und Wertschöpfungssystemen,
  • neue Formen der Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung,
  • Anpassung von Unternehmen und Mitarbeitenden an den Wandel,
  • Innovationen für indirekte Bereiche, beispielsweise Verwaltung, Personalmanagement, Vertrieb,
  • Wissensmanagement und Wissensorganisation für die Produktion,
  • Erhöhung der Kompetenzen und Qualifikationen der Belegschaft, lebenslanges Lernen.

Das BMFTR setzt alle 6 Monate jeweils zu den Stichtagen am 15. April und am 15. Oktober eines Jahres unterschiedliche thematische Schwerpunkte. Projekte, die im Stichtag Oktober ausgewählt werden, werden zusätzlich durch den ESF Plus kofinanziert.
Ab dem Stichtag 15.04.2026 und für alle darauffolgenden Stichtage entfällt die ESF-Plus-Kofinanzierung, sodass einheitlich die thematische Ausrichtung gemäß Abschnitt 2 der Förderrichtlinie gilt.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise 2 Jahren, für ESF-Plus-kofinanzierte Projekte von bis zu 30 Monaten.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 % Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als KMU können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % erhalten.
  • Für die Oktoberstichtage gilt: Die Höhe der Förderung unterscheidet sich nach den verschiedenen Zielregionen des ESF Plus:
    • bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben für das Zielgebiet für stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier),
    • bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu gehören die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig).
  • Kleine und mittlere Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Für ESF-kofinanzierte Projekte kann die Beihilfeintensität für KMU um 20 % erhöht werden, für mittelständische Unternehmen um 10 %.

Interessierte Unternehmen – insbesondere Erstantragsteller – wenden sich bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation” des Bundes, Lotsendienst für Unternehmen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Verfahrensstufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei dem Projektträger Karlsruhe ein.

Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und 15. Oktober. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU,
  • mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von maximal 100 Millionen EUR (100.000.000 EUR)

sowie im Rahmen von Verbundprojekten auch

  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Ihr Vorhaben lässt eine klare betriebliche und volkswirtschaftliche beziehungsweise gesellschaftliche Verwertungsperspektive erkennen und geht in der Komplexität deutlich über unternehmensübliche Aktivitäten hinaus.
  • Sie bauen Ihr Vorhaben auf neuesten Forschungsergebnissen auf.
  • Ihr Vorhaben lässt sich dem Programm „Zukunft der Wertschöpfung“ zuordnen und ist für die Positionierung der Unternehmen am Markt von wesentlicher Bedeutung.
  • Für Verbundprojekte legen Sie Ihre Projektskizze in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vor.
  • Wenn Sie ein Verbundprojekt durchführen, stellen Sie sicher, dass das Verhältnis zwischen KMU und institutionellen Partnern angemessen ist und die Summe der Zuwendungen an die beteiligten KMU grundsätzlich mehr als 60 % der Gesamtzuwendungen beträgt.
  • Die Ergebnisse Ihres Projekts nutzen Sie nur in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung von Projekten im Programm „KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung“ im Rahmen des Fachprogramms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“ sowie der Oktober-Stichtag zusätzlich im Rahmen des ESF Plus-Programms „Zukunft der Arbeit“
vom: 28.06.2023
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 26.07.2023 B3

  • Einreichungsstichtage sind alle sechs Monate, jeweils am 15. April und am 15. Oktober (ESF Plus-kofinanziert). Eingereichte Skizzen werden grundsätzlich dem nächstfolgenden Stichtag zugeordnet.
  • Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Weblink zur Förderrichtlinie

Änderung von Bekanntmachungen
vom: 22.11.2023
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 30.11.2023 B5

Weblink zur Änderungsbekanntmachung (PDF, externer Link, nicht barriefrei)

Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten im Programm „KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung“ im Rahmen des Fachprogramms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“ sowie der Oktober-Stichtag zusätzlich im Rahmen des ESF Plus-Programms „Zukunft der Arbeit“
vom: 08.01.2025
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 23.01.2025 B5

Weblink zur Änderungsbekanntmachung

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