Förderprogramm

Förderung für deutsch-koreanische 2+2 Forschungsprojekte zu Halbleitern und Künstlicher Intelligenz-basierter Assistenzrobotik

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen, Hochschule, Forschungseinrichtung
Ansprechpunkt:

DLR Projektträger

Europäische und internationale Zusammenarbeit

Heinrich-Konen-Straße 1

53227 Bonn

Weiterführende Links:
easy-Online: Elektronisches Formularsystem (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen, Hochschule oder Forschungseinrichtung ein deutsch-koreanisches 2+2 Verbundprojekt zu Halbleitern oder Assistenzrobotik planen, können Sie Zuschüsse beantragen. Die Förderung unterstützt forschungsintensive Entwicklungsvorhaben.

Volltext

Sie können eine Förderung für gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsvorhaben erhalten. Dies gilt, wenn Sie als deutsche Hochschule, Forschungseinrichtung oder Unternehmen mit Partnern aus der Republik Korea kooperieren. Ihr Vorhaben muss sich auf die Schlüsseltechnologien Halbleiter oder Künstliche Intelligenz-basierte Assistenzrobotik beziehen.

Die Zuwendung unterstützt Sie dabei, technische Innovationen zu entwickeln und Ihre Wettbewerbsfähigkeit oder wissenschaftliche Exzellenz auszubauen. Ihr Projekt muss als sogenanntes 2+2 Vorhaben konzipiert sein. Das bedeutet, dass auf beiden Seiten jeweils mindestens ein Unternehmen und eine wissenschaftliche Einrichtung beteiligt sein müssen.

Gefördert werden Projekte mit einer Laufzeit von in der Regel bis zu 36 Monaten. Bei Antragstellung müssen sich Ihre Arbeiten bereits auf einem Technologiereifegrad der Stufe 3 oder 4 befinden. Das Ziel der Förderung ist eine signifikante Steigerung dieses Reifegrades.

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Für Unternehmen bemessen sich die zuwendungsfähigen Kosten nach den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK). Für Hochschulen gelten die Richtlinien auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV). Hochschulen können bis zu 100% gefördert werden und erhalten zusätzlich eine 20% Projektpauschale. Für Unternehmen gelten die Förderquoten der europäischen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Das Verfahren zur Gewährung der Zuwendung ist zweistufig angelegt und wird elektronisch abgewickelt. Sie können sich jederzeit an den zuständigen Projektträger wenden, um sich fachlich oder administrativ beraten zu lassen.

Stufe 1: Projektskizze

  • Sie stimmen sich mit Ihren Verbundpartnern und den koreanischen Partnern ab und erstellen eine gemeinsame Projektskizze.
  • Sie reichen die Projektskizze bis zum angegebenen Stichtag über das elektronische Skizzenportal von easy-Online ein (siehe weiterführende Links).
  • Sie fügen der Skizze die Absichtserklärungen (Letter of Intent) aller Partner als Anhang bei.
  • Der Projektträger bewertet die Skizze anhand der formalen und fachlichen Kriterien. Sie erhalten das Auswahlergebnis schriftlich mitgeteilt.

Stufe 2: Förmlicher Förderantrag

  • Nach positiver Bewertung werden Sie vom Projektträger schriftlich aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag einzureichen.
  • Sie erstellen den förmlichen Förderantrag (auf Ausgabenbasis AZA/AZAP oder auf Kostenbasis AZK) im elektronischen Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).
  • Sie fügen dem Antrag eine detaillierte deutsche Vorhabenbeschreibung sowie Erläuterungen zu Ihrem Finanzierungs- oder Kostenplan bei. Wissenschaftliche Partner fügen zudem den Forschungsdatenmanagementplan bei.
  • Sie reichen den Antrag elektronisch (per Signatur oder TAN-Verfahren) und gegebenenfalls zusätzlich in Papierform ein.
  • Die Bewilligungsbehörde prüft den Antrag abschließend. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen oder elektronischen Zuwendungsbescheid.
  • Erst nach Erhalt des Bescheids dürfen Sie mit dem Vorhaben beginnen und rufen die Gelder projektbegleitend ab.

Fristen

Die Vorlage von Projektskizzen (Verfahrensstufe 1) ist bis spätestens 04.11.2026 möglich.

rechtliche Voraussetzungen

  • Sie sind ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, eine staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule oder eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung mit Sitz in Deutschland.
  • Bei Auszahlung der Zuwendung besitzen Sie als gewerblicher Partner eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland; als Wissenschaftspartner dient das Vorhaben der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit.
  • Sie beteiligen sich an einem bilateralen Verbundprojekt, das im 2+2 Modus durchgeführt wird.
  • Am Verbundprojekt sind insgesamt mindestens 4 und höchstens 6 förderfähige Institutionen beteiligt, davon maximal 3 aus einem Land.
  • Aus jedem Land sind mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und eine wissenschaftliche Einrichtung vertreten.
  • Ihre wissenschaftlichen Vorarbeiten befinden sich bei der Antragstellung bereits im Stadium des Technologiereifegrades der Stufe 3 oder 4.
  • Die Projektpartner regeln ihre Kooperation in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
  • Bei Unternehmen muss das Vorhaben einen nachweisbaren Anreizeffekt gemäß Artikel 6 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) aufweisen, weshalb vor Beginn der Arbeiten ein schriftlicher Beihilfeantrag gestellt werden muss.
  • Hochschulen müssen bei Antragstellung das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans bestätigen.
  • Alle Partner stellen vertraglich sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten Beihilfen an Unternehmen fließen.
  • Sie nutzen die Ergebnisse des Vorhabens ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz oder der Republik Korea.

Ausschlussgründe:

  • Sie haben mit den Arbeiten am Projekt bereits vor Einreichung des schriftlichen Beihilfeantrags begonnen (gilt für gewerbliche Partner).
  • Sie gelten als Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der Definition nach Artikel 2 Absatz 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
  • Sie sind einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission aufgrund eines früheren Beschlusses zur Feststellung der Unzulässigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe bisher nicht nachgekommen.
  • Über Ihr Vermögen wurde ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet, beziehungsweise Sie sind zur Abgabe einer Vermögensauskunft verpflichtet.

weitere Informationen

Für die erste Verfahrensstufe (Projektskizze):

  • Gemeinsame Projektskizze im Umfang von maximal 12 Seiten (die Projektskizze kann in englischer Sprache eingereicht werden; in diesem Fall müssen Sie zwingend eine einseitige deutsche Zusammenfassung beifügen)
  • Absichtserklärung (Letter of Intent) aller beteiligten Projektpartner im Anhang

Für die zweite Verfahrensstufe (förmlicher Förderantrag):

  • Detaillierte Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache im Umfang von maximal 12 Seiten
  • Ausführliche Arbeits- und Zeitplanung
  • Detaillierte Angaben und Erläuterungen zur Finanzierung auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP) oder Kostenbasis (AZK)
  • Für gewerbliche Partner: Erklärung des Antragstellers zu seiner Einstufung als KMU gemäß Anhang I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
  • Für wissenschaftliche Partner: Bestätigung über das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans
  • Entwurf beziehungsweise Nachweis einer grundsätzlichen Übereinkunft über Kooperationskriterien (gemäß BMFTR-Vordruck Nr. 0110)
  • Nachweise zur Bonität und zur beihilferechtlichen Konformität auf Anforderung der Bewilligungsbehörde

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung von Vorhaben der strategischen Projektförderung mit der Republik Korea unter der Beteiligung von Wirtschaft und Wissenschaft (2+2-Projekte) zu den Themen „Halbleiter und KI-basierte Assistenzrobotik“
vom: 20.07.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 11.08.2026 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

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