Kurztext
Wenn Sie als Unternehmen, Hochschule oder Forschungseinrichtung ein deutsch-koreanisches 2+2 Verbundprojekt zu Halbleitern oder Assistenzrobotik planen, können Sie Zuschüsse beantragen. Die Förderung unterstützt forschungsintensive Entwicklungsvorhaben.
Volltext
Sie können eine Förderung für gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsvorhaben erhalten. Dies gilt, wenn Sie als deutsche Hochschule, Forschungseinrichtung oder Unternehmen mit Partnern aus der Republik Korea kooperieren. Ihr Vorhaben muss sich auf die Schlüsseltechnologien Halbleiter oder Künstliche Intelligenz-basierte Assistenzrobotik beziehen.
Die Zuwendung unterstützt Sie dabei, technische Innovationen zu entwickeln und Ihre Wettbewerbsfähigkeit oder wissenschaftliche Exzellenz auszubauen. Ihr Projekt muss als sogenanntes 2+2 Vorhaben konzipiert sein. Das bedeutet, dass auf beiden Seiten jeweils mindestens ein Unternehmen und eine wissenschaftliche Einrichtung beteiligt sein müssen.
Gefördert werden Projekte mit einer Laufzeit von in der Regel bis zu 36 Monaten. Bei Antragstellung müssen sich Ihre Arbeiten bereits auf einem Technologiereifegrad der Stufe 3 oder 4 befinden. Das Ziel der Förderung ist eine signifikante Steigerung dieses Reifegrades.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Für Unternehmen bemessen sich die zuwendungsfähigen Kosten nach den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK). Für Hochschulen gelten die Richtlinien auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV). Hochschulen können bis zu 100% gefördert werden und erhalten zusätzlich eine 20% Projektpauschale. Für Unternehmen gelten die Förderquoten der europäischen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).