Förderprogramm

Förderung von Projekten zum Thema „Internationale Verbundvorhaben mit der Ukraine“ (Luke)

Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
Sonstige
Förderberechtigte:
Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Ansprechpunkt:

DLR Projektträger

Heinrich-Konen-Straße 1

53227 Bonn

Weiterführende Links:
Informationsseite zum Förderprogramm (externer Link) Luke Projekt Informationsseite (externer Link) easy-Online: Elektronisches Formularsystem (externer Link) Internet-Portal PT-Outline zur Skizzeneinreichung (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Möchten Sie ein Forschungsprojekt mit Partnern in der Ukraine umsetzen? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert internationale Verbundvorhaben in Bereichen wie Energie oder Gesundheit mit bis zu 200.000 EUR.

Volltext

Die Initiative „Linking Ukraine to the European Research Area“ (LUKE) unterstützt den Wiederaufbau und die Modernisierung des ukrainischen Innovationssystems.

Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie Teil eines internationalen Konsortiums sind, das zu den festgelegten Schwerpunkten forscht. Die Förderung durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) richtet sich an deutsche Partner in den Bereichen Energie, Cybersicherheit, Medizin- und Gesundheitsforschung sowie Geistes- und Sozialwissenschaften. Ihr Vorhaben muss das Ziel verfolgen, die Ukraine enger in europäische Wissensströme zu integrieren und wissenschaftliche Potenziale vor Ort zu stärken.

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) gewährt Ihnen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. In der Regel erhalten Sie für Ihr Vorhaben bis zu 200.000 EUR bei einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten. Gefördert werden Ihre Personalkosten, Sachmittel, Geräte sowie Reisen. Auch Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation sind förderfähig. Wenn Sie an einer Hochschule tätig sind, erhalten Sie zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % auf Ihre projektbezogenen Ausgaben. Durch die Kooperation erweitern Sie Ihre internationalen Netzwerke und tragen aktiv zum Wiederaufbau der Ukraine sowie zur technologischen Souveränität in Europa bei.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Sie können die Förderung in einem zweistufigen Verfahren beantragen:

1. Stufe

  • Einreichung der Skizze: Projektskizzen müssen bis zum 15.05.2026 eingereicht werden. Zur Erstellung der Projektskizzen ist das elektronische Antragssystem „PT-Outline“ (siehe weiterführende Links) zu nutzen.
  • Auswahlphase: Die Projektskizzen werden nach Kriterien wie Forschungsqualität und Durchführbarkeit durch einen internationalen Gutachtenkreis bewertet.

2. Stufe

  • Antragsphase: Bei positiver Bewertung der Skizzen wird der Antragsteller dazu aufgefordert, den vollständigen Förderantrag über das elektronische Antragssystem "easy-Online" (siehe weiterführende Links) einzureichen.
  • Bewilligung: Nach der abschließenden Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Förderung.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzlich geregelte Bearbeitungsfrist. Da eine internationale Begutachtung stattfindet, sollten Sie jedoch mit einer Dauer von mehreren Monaten zwischen den einzelnen Verfahrensschritten rechnen.

Fristen

Die Antragstellung durch Einreichung der Projektskizze ist bis zum 15.05.2026 möglich.

rechtliche Voraussetzungen

Damit Sie eine Förderung erhalten können, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie bilden ein Konsortium aus mindestens 3 förderfähigen Partnern aus 3 verschiedenen an der Luke-Ausschreibung beteiligten Ländern.
  • Mindestens einer Ihrer Partner hat seinen Sitz in der Ukraine.
  • Sie benennen einen Projektkoordinator für das Gesamtkonsortium, der den Antrag zentral einreicht.
  • Sie schließen mit allen Verbundpartnern eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ab.
  • Für diese Vereinbarung nutzen Sie zwingend den Vordruck Nr. 0110 des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
  • Sie weisen nach, dass die Projektergebnisse in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der Schweiz, der Ukraine, der Republik Moldau oder der Türkei genutzt werden.

Ausschlussgründe:

Sie können keine Förderung erhalten, wenn es sich um ein rein nationales Projekt ohne ukrainische Beteiligung handelt. Vorhaben ohne Bezug zu den Schwerpunkten Energie, Cybersicherheit, Gesundheit sowie Geistes- und Sozialwissenschaften sind ebenfalls ausgeschlossen. Zudem wird die übliche Grundausstattung Ihrer Einrichtung nicht gefördert.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen je nach Verfahrensstufe ein:

1. Stufe (Projektskizze):

  • Elektronische Projektskizze in englischer Sprache über das Skizzentool Projektträger-Outline (PT-Outline) (siehe weiterführende Links).
  • Angaben zum Projekttitel, Akronym und zu allen Partnern.
  • Detaillierte Vorhabenbeschreibung und Arbeitsplan.
  • Finanzierungsplan (aufgeschlüsselt nach Kostenarten für jeden Partner).

2. Stufe (Förmlicher Antrag):

  • Förmlicher Förderantrag über das elektronische System „easy-Online (siehe weiterführende Links).
  • Detaillierte Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache (maximal 12 Seiten).
  • Ausführliche Arbeits- und Zeitplanung.
  • Finanzierungsplan (auf Ausgabenbasis AZA oder Kostenbasis AZK).
  • eine Bestätigung über einen vorhandenen Forschungsdatenmanagementplan.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Internationale Verbundvorhaben mit der Ukraine“ im Rahmen der Europäisch-Ukrainischen Initiative Luke
vom: 04.02.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 27.02.2026 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

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