Förderprogramm

Förderung der Mikroelektronik-Forschung von Verbundpartnern im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens Chips

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Ansprechpunkt:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

Projektträger des BMBF „Elektronik und autonomes Fahren, Supercomputing“

Steinplatz 1

10623 Berlin

Weiterführende Links:
BMBFInformationen für nationale Projektteilnehmer zu den Förderbekanntmachungen des Gemeinsamen Unternehmens Chips easy-Online: Elektronisches Formularsystem (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie im Bereich der Elektroniksysteme einschließlich interdisziplinärer Aspekte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen der Partnerschaft „Gemeinsames Unternehmen Chips“ (GU Chips).

Gefördert werden folgende Projekte im Bereich der Mikroelektroniksysteme einschließlich interdisziplinärer Aspekte:

  • industriegetriebene, vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungs-Verbundvorhaben mit einer ausreichenden Innovationshöhe,
  • Vorhaben zum Kapazitätsaufbau mit hoher Anschlussfähigkeit an die europäische Industrie im Bereich Elektronikkomponenten und -systeme,
  • Vorhaben zum Aufbau von Kompetenzzentren und deren europaweite Vernetzung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 4 Jahren.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Das Gemeinsame Unternehmen Chips veröffentlicht meistens jährlich Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Das Förderverfahren kann einstufig oder zweistufig sein. In der 1. Stufe reichen Sie eine gemeinschaftliche Projektskizze in elektronischer Form und englischer Sprache für das Gesamtvorhaben ein.

Das nationale Förderverfahren des BMBF ist zweistufig. In der 1. Phase erfolgt parallel zum europäischen Verfahren eine Bewertung und Priorisierung der Vorschläge aus deutscher Perspektive.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Zusatzinfos 

Fristen

Die Fristen zu den aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf der BMBF-Internetseite mit Informationen für nationale Projektteilnehmer zu den Förderbekanntmachungen.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Hochschulen und
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Das Vorhaben wurde von GU Chips ausgewählt.
  • Ihr industriegetriebenes, vorwettbewerbliches Forschungs- und Entwicklungs-Verbundvorhaben ist wissenschaftlich-technisch und wirtschaftlich risikoreich und Sie können es ohne Förderung nicht durchführen.
  • Bei Ihrem industriegetriebenen Forschungs- und Entwicklungs-Verbundvorhaben wird der gesamte Arbeitsaufwand mindestens 50 Personenjahre betragen, von denen die deutschen Partnerinnen und Partner mindestens 10 Prozent beitragen.
  • Ihr Vorhaben zum Kapazitätsaufbau könnten Sie ohne Förderung nicht durchführen.
  • Der Mehrwert der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse wird anhand einer geeigneten Anwendung dargestellt, zum Beispiel als Demonstrator.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung der Mikroelektronik-Forschung von Verbundpartnern im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens Chips
vom: 07.03.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 19.03.2024 B6

Die Fristen zu den aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf der BMBF-Internetseite mit Informationen für nationale Projektteilnehmer zu den Förderbekanntmachungen.

Weblink zur Förderrichtlinie

Bekanntmachung der Änderung der Richtlinie zur Förderung der Mikroelektronik-Forschung von Verbundpartnern im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens Chips
vom: 26.03.2025
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 03.04.2025 B5

Weblink zur Änderungsbekanntmachung

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