Förderprogramm

Mikroelektronik-Forschung von Verbundpartnern im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens Chips

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Ansprechpunkt:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

Projektträger des BMBF „Elektronik und autonomes Fahren, Supercomputing“

Steinplatz 1

10623 Berlin

Tel: +49 30 310078-0

Fax: +49 30 310078-223

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

Weiterführende Links:
BMBFInformationen für nationale Projektteilnehmer zu den Förderbekanntmachungen des Gemeinsamen Unternehmens Chips easy-Online – Elektronisches Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie im Bereich der Elektroniksysteme einschließlich interdisziplinärer Aspekte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen der Partnerschaft „Gemeinsames Unternehmen Chips“ (GU Chips).

Gefördert werden folgende Projekte im Bereich der Mikroelektroniksysteme einschließlich interdisziplinärer Aspekte:

  • industriegetriebene, vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungs-Verbundvorhaben mit einer ausreichenden Innovationshöhe,
  • Vorhaben zum Kapazitätsaufbau mit hoher Anschlussfähigkeit an die europäische Industrie im Bereich Elektronikkomponenten und -systeme,
  • Vorhaben zum Aufbau von Kompetenzzentren und deren europaweite Vernetzung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 4 Jahren.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Das GU Chips veröffentlicht meistens jährlich Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Das Förderverfahren kann einstufig oder zweistufig sein. In der 1. Stufe reichen Sie eine gemeinschaftliche Projektskizze in elektronischer Form und englischer Sprache für das Gesamtvorhaben ein.

Das nationale Förderverfahren des BMBF ist zweistufig. In der 1. Phase erfolgt parallel zum europäischen Verfahren eine Bewertung und Priorisierung der Vorschläge aus deutscher Perspektive.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

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