Förderprogramm

Förderung von Vorhaben der strategischen Projektförderung mit Japan unter der Beteiligung von Wirtschaft und Wissenschaft (2+2-Projekte) zu dem Thema „Nachhaltige Wasserstoffwirtschaft: technische, ökologische, ökonomische und soziale Analysen“

Förderprogramm aktiv, Antragstellung derzeit nicht möglich

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Ansprechpunkt:

DLR Projektträger

Europäische und internationale Zusammenarbeit

Heinrich-Konen-Straße 1

53227 Bonn

Weiterführende Links:
Informationen zur Förderung (externer Link) easy-Online: Elektronisches Formularsystem (externer Link)

Rechtsgrundlage

Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung
Richtlinie zur Förderung von Vorhaben der strategischen Projektförderung mit Japan unter der Beteiligung von Wirtschaft und Wissenschaft (2+2-Projekte) zu dem Thema „Nachhaltige Wasserstoffwirtschaft: technische, ökologische, ökonomische und soziale Analysen“
vom: 01.09.2025
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 22.09.2025 B1

Das Antragsverfahren ist für deutsche Antragsteller zweistufig angelegt.

  • In der 1.Verfahrensstufe waren dem DLR Projektträger bis spätestens 07.01.2026 um 09:00 Uhr deutscher Zeit (17:00 Uhr japanischer Zeit) zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen. Hierzu war das Skizzenportal von „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) zu nutzen.
    Die Projektskizze muss von dem deutschen Antragsteller gemeinsam mit einem Kooperationspartner aus Japan eingereicht werden. Bei Verbundprojekten aus Deutschland sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem/der vorgesehenen Verbundkoordinator/in vorzulegen. Zur besseren Abstimmung mit den japanischen Partnern kann die Projektskizze in Englisch vorgelegt werden. Im Falle der Einreichung einer englischen Projektskizze ist eine einseitige deutsche Zusammenfassung zwingend erforderlich. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
  • In der 2. Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Weblink zur Förderrichtlinie

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?