Förderprogramm

Förderung von Projekten zum Thema wissenschaftlicher Nachwuchs in der Batterieforschung: „BattFutur – Nachwuchsgruppen Batterieforschung“

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule
Fördergeber:

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Ansprechpunkt:

Projektträger Jülich (PtJ)

Geschäftsbereich Neue Materialien und Chemie (NMT)
Forschungszentrum Jülich GmbH

52425 Jülich

Tel: +49 2461 61-2626

Fax: +49 2461 61-5837

Projektträger Jülich (PtJ) - BattFutur

Weiterführende Links:
Projektträger Jülich (PtJ) - BattFutur BMBF Informationsseite zur Batterieforschung Die Bundesregierung – easy-Online: Elektronisches Formularsystem

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie an der Entwicklung von Batterien forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Einzelvorhaben an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die relevante Fragestellungen der Batterietechnologien adressieren und zur weiteren Qualifizierung sowie Förderung der wissenschaftlichen Selbstständigkeit von Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforschern geeignet sind. 

Förderfähig sind Vorhaben zu material-, prozess- und recyclingbasierten Fragestellungen von wiederaufladbaren, elektrochemischen Energiespeichern (Sekundärbatterien) mit den Anwendungsschwerpunkten Elektromobilität, stationäre Systeme und weitere industrierelevante Anwendungen. Ihre Projektideen können Sie zu folgenden Forschungsschwerpunkten einreichen:

  • Material- und Produktionsprozessforschung,
  • Skalierungsforschung und Digitalisierung,
  • ressourcenschonende Batteriekreisläufe,
  • aussichtsreiche Technologievarianten der Zukunft.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren.

Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten, jedoch maximal 2,15 Millionen EUR.

Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze bitte bis zum 15.11. eines Jahres (letztmalig bis zum 15.11.2025) bei dem Projektträger Jülich ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

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