Förderprogramm

Förderung von Projekten zum Thema wissenschaftlicher Nachwuchs in der Batterieforschung: „BattFutur – Nachwuchsgruppen Batterieforschung“

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule
Fördergeber:

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Ansprechpunkt:

Projektträger Jülich (PtJ)

Geschäftsbereich Neue Materialien und Chemie (NMT)
Forschungszentrum Jülich GmbH

52425 Jülich

Weiterführende Links:
Informationen zur Förderung „BattFutur“ (externer Link) Informationen zum Dachkonzept Batterieforschung (externer Link) easy-Online: Elektronisches Formularsystem (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie an der Entwicklung von Batterien forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Einzelvorhaben an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die relevante Fragestellungen der Batterietechnologien adressieren und zur weiteren Qualifizierung sowie Förderung der wissenschaftlichen Selbstständigkeit von Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforschern geeignet sind. 

Förderfähig sind Vorhaben zu material-, prozess- und recyclingbasierten Fragestellungen von wiederaufladbaren, elektrochemischen Energiespeichern (Sekundärbatterien) mit den Anwendungsschwerpunkten Elektromobilität, stationäre Systeme und weitere industrierelevante Anwendungen. Ihre Projektideen können Sie zu folgenden Forschungsschwerpunkten einreichen:

  • Material- und Produktionsprozessforschung,
  • Skalierungsforschung und Digitalisierung,
  • ressourcenschonende Batteriekreisläufe,
  • aussichtsreiche Technologievarianten der Zukunft.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren.

Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten, jedoch maximal 2.150.000 EUR.

Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze bitte bis zum 15. November eines Jahres (letztmalig bis zum 15.11.2025) bei dem Projektträger Jülich ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Förderung ist personengebunden an die Leitung der Nachwuchsgruppe gekoppelt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre grundlegenden, anwendungsorientierten Forschungsarbeiten des vorwettbewerblichen Bereichs müssen durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sein.
  • Ihre aufzunehmenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler müssen in den letzten 6 Jahren eine Promotion erlangt haben und Arbeitsgruppen anführen und leiten können. Die Promotion kann länger zurückliegen, wenn Zeiten der Kindererziehung nachgewiesen werden.
  • Bei der Projektplanung müssen Sie den nationalen und internationalen Forschungsstand berücksichtigen und außerdem Standards zur Qualitätssicherung der Forschung einhalten.
  • Als aufnehmende Einrichtung stellen Sie die für das Projekt erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung und unterstützt das Forschungsvorhaben.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema wissenschaftlicher Nachwuchs in der Batterieforschung: „BattFutur – Nachwuchsgruppen Batterieforschung“ im Rahmen des Dachkonzepts „Batterieforschung“ und des Rahmenprogramms „Vom Material zur Innovation“
vom: 30.08.2023
Bundesministerium für Bildung und Forschung Bekanntmachung
BAnz AT 22.09.2023 B2

In der 1. Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger beurteilungsfähige Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form bis zu folgenden Stichtagen vorzulegen:

  • 15.11.2023
  • 15.11.2024
  • 15.11.2025

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Änderung der Bekanntmachung Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema wissenschaftlicher Nachwuchs in der Batterieforschung: „BattFutur – Nachwuchsgruppen Batterieforschung“ im Rahmen des Dachkonzepts „Batterieforschung“ und des Rahmenprogramms „Vom Material zur Innovation“
vom: 09.09.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 02.10.2024 B3

Weblink zur Änderungsbekanntmachung (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Zweite Änderung der Bekanntmachung – Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema wissenschaftlicher Nachwuchs in der Batterieforschung: „BattFutur – Nachwuchsgruppen Batterieforschung“ im Rahmen des Dachkonzepts „Batterieforschung“ und des Rahmenprogramms „Vom Material zur Innovation“
vom: 17.09.2025
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 26.09.2025 B4

Weblink zur Änderungsbekanntmachung (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

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