Kurztext
Sie können eine finanzielle Förderung für interdisziplinäre Verbundvorhaben zur Erforschung von postinfektiösen Erkrankungen wie Long-COVID oder ME/CFS erhalten. Im Rahmen der Nationalen Dekade gegen Postinfektiöse Erkrankungen unterstützt die Förderung Forschungsprojekte an Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen.
Volltext
Gefördert wird die Aufklärung, Validierung und funktionelle Charakterisierung von grundlegenden Pathomechanismen bei postakuten Infektionssyndromen (PAIS) wie Long-COVID und Myalgischer Enzephalomyelitis / Chronischem Fatigue-Syndrom (ME/CFS). Die Förderung unterstützt wissenschaftliche Projekte der Grundlagenforschung, präklinischen Forschung und systembiologischen Modellierung zur Entwicklung von Biomarkern sowie Präventions-, Diagnose- und Therapieansätzen.
Die Förderhöhe unterscheidet sich nach dem Antragstellertyp:
- Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen erhalten eine Ausgabenförderung (AZA) von grundsätzlich bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben sowie bei nichtwirtschaftlicher Forschung zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 %.
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten eine anteilige Kostenförderung (AZK) auf Basis der zuwendungsfähigen Kosten mit angemessener Eigenbeteiligung gemäß den Beihilfeintensitäten der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
Verfahrensablauf
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt und gliedert sich wie folgt:
Stufe 1 (Projektskizze):
- Die Verbundkoordination reicht eine formlose Projektskizze elektronisch über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
- Die eingereichten Skizzen werden durch ein externes Begutachtungsgremium nach wissenschaftlichen Relevanz- und Qualitätskriterien bewertet.
Stufe 2 (Förmlicher Förderantrag):
- Bei positiver Bewertung der Projektskizze werden die Verbundpartner aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag über „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) einzureichen.
- Der zuständige Projektträger prüft den Antrag abschließend und erteilt bei Bewilligung einen Zuwendungsbescheid.
Fristen
Die Vorlagefrist für die Einreichung von Projektskizzen in der ersten Verfahrensstufe endet am 27.01.2027.
rechtliche Voraussetzungen
Folgende rechtliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Interdisziplinäre Verbundstruktur aus experimentellen, theoretischen und/oder klinischen Arbeitsgruppen aus Wissenschaft, Klinik und ggf. Industrie.
- Vorlegen einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zwischen den Verbundpartnern gemäß BMFTR-Vordruck 0110.
- Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung.
- Nachweis einschlägiger, publizierter Vorarbeiten.
- Aktive Einbindung von Patientinnen und Patienten sowie Berücksichtigung von Diversitätsaspekten (zum Beispiel Geschlecht, Alter).
Ausschlussgründe: Nicht gefördert werden rein explorativ ausgerichtete Vorhaben ohne klare pathomechanistische Hypothese, Forschung mit ausschließlichem Fokus auf Komplexdatenmodellierung (Omics-Daten) sowie interventionelle klinische Studien. Zudem von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen mit einer unerfüllten Rückforderungsanordnung der EU-Kommission.
weitere Informationen
Erforderliche Unterlagen
Verfahrensstufe 1 (Projektskizze):
- Elektronische Projektskizze über „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) (vorzugsweise in englischer Sprache)
- Umfassende Darstellung des Gesamtverbundes, der interdisziplinären Verbundstruktur sowie der gemeinsamen Ziele und Meilensteine (maximal 10 Seiten)
- Detaillierte wissenschaftliche Arbeits- und Finanzierungsplanung für jedes einzelne Teilprojekt der beteiligten Verbundpartner (maximal 5 Seiten je Teilprojekt)
Verfahrensstufe 2 (Förmlicher Antrag):
- Förmlicher Förderantrag über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links)
- Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen: Förmlicher Antrag auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV), Nachweise zur klaren Abgrenzung gegenüber der institutionellen Grundfinanzierung sowie bei Universitätsklinika die Bestätigung über die Zuweisung für Forschung und Lehre
- Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: Förmlicher Antrag auf Kostenbasis (AZK), Bonitäts- und Finanzierungsnachweise, die Erklärung zur Einstufung als KMU gemäß Anhang I der AGVO sowie die Darlegung des beihilferechtlichen Anreizeffekts nach Artikel 6 der AGVO
Richtlinie
Richtlinie zur Förderung interdisziplinärer Verbünde zur Erforschung der Pathomechanismen von postinfektiösen Erkrankungen – Nationale Dekade gegen Postinfektiöse Erkrankungen
vom: 24.09.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 20.10.2026 B3
Weblink zur Förderrichtlinie