Förderprogramm

Förderung für Unternehmen für internationale Verbundvorhaben zur Stärkung der genetischen Diversität von Kulturpflanzen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Ansprechpunkt:

Projektträger Jülich (PtJ)

Geschäftsbereich Bioökonomie
Forschungszentrum Jülich GmbH

52425 Jülich

Weiterführende Links:
Informationen zur Förderung der pflanzlichen genetischen Diversität zur Beschleunigung der agrarökologischen Transition (externer Link) Förderaufruf-Portal „Agroecology“ (externer Link) easy-Online: Elektronisches Formularsystem (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Ihr Unternehmen forscht zur genetischen Diversität von Kulturpflanzen? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Ihre internationalen Verbundvorhaben. Sichern Sie sich Zuschüsse für die agrarökologische Transition.

Volltext

Sie können eine Förderung für internationale Forschungsprojekte zur genetischen Diversität von Kulturpflanzen erhalten. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) stärkt damit die agrarökologische Transition. Gefördert werden Vorhaben, die zur Resilienz und Leistungsfähigkeit von Nutzpflanzen beitragen.

Im Fokus steht die Nutzung von Genotypen für spezifische Umweltbedingungen. Sie untersuchen dabei agroökologisch relevante Phänotypen und genetische Anpassungsmechanismen. Auch die Pflanzenzüchtung für resilientere Sorten unter Stressbedingungen ist ein wichtiger Bestandteil. Sie erforschen dabei Interaktionen zwischen Pflanzen und Mikrobiomen.

Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft arbeiten Sie in transnationalen Verbundprojekten zusammen. Ihr Projekt muss Partner aus den Staaten der „European Partnership AGROECOLOGY“ einbinden. Die Ergebnisse müssen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz nutzbar sein. Das BMFTR finanziert Ihre projektbezogenen Kosten auf Basis der Abrechnung auf Kostenbasis (AZK). Sie müssen eine angemessene Eigenbeteiligung leisten. Die Förderung erfolgt nach den Regeln der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Das Antragsverfahren für diese Förderung ist dreistufig angelegt.

  1. Reichen Sie zuerst eine Ideenskizze elektronisch beim Förderaufruf-Portal „Agroecology“ (siehe weiterführende Links) ein.
    • Internationale Gutachter bewerten Ihre Skizze nach Exzellenz und Auswirkung.
  2. Reichen Sie nach einer Einladung eine detaillierte Projektskizze ein.
    • Nach erneuter positiver Prüfung werden Sie zur förmlichen Antragsstellung aufgefordert.
  3. Stellen Sie den förmlichen Antrag über das System „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
    • Der Projektträger Jülich prüft Ihren Antrag und erlässt den Bescheid.

Bearbeitungsdauer

Die Begutachtung der ersten Stufe nimmt etwa fünf Monate ein. Das gesamte Verfahren beansprucht aufgrund internationaler Prüfungen mehrere Monate.

Fristen

  • Frist Ideenskizze: Die Antragstellung ist bis zum 18.02.2026 (14:00 Uhr) möglich.
  • Frist Projektskizze: Die Einreichung erfolgt bis zum 08.07.2026 nach Aufforderung.

rechtliche Voraussetzungen

  • Sie benötigen eine Einrichtung in Deutschland für die nichtwirtschaftliche Tätigkeit.
  • Ihr Verbund umfasst Partner aus mindestens zwei weiteren Teilnehmerstaaten.
  • Sie schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung mit den Partnern ab.
  • Die Ergebnisse sind im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz nutzbar.
  • Sie legen einen Forschungsdatenmanagementplan vor.

Sprachen

Die Antragssprache für Skizzen ist in der Regel Englisch.

Stellen Sie den förmlichen Antrag zwingend in deutscher Sprache.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Bitte reichen Sie für das dreistufige Verfahren folgende Unterlagen ein:

1. Stufe: Ideenskizze (Pre Proposal): In dieser ersten Phase muss der Verbundkoordinator eine Ideenskizze elektronisch einreichen. Hierfür ist zwingend die vorgeschriebene Vorlage zu nutzen, die auf der Website des Förderaufruf-Portals „Agroecology“ (siehe weiterführende Links) bereitgestellt wird.

2. Stufe: Projektskizze (Full Proposal): Wenn die Ideenskizze erfolgreich war, wird der Koordinator zur Einreichung einer detaillierteren Projektskizze eingeladen. Auch in dieser Stufe muss eine spezifische Vorlage der genannten Internetseite verwendet werden.

3. Stufe: Förmlicher Förderantrag: In der dritten Stufe müssen die deutschen Partner der positiv bewerteten Projekte einen förmlichen Antrag über das elektronische System „easy-Online“ stellen. Die Projektskizze wird dabei um folgende Unterlagen und Angaben ergänzt: Ein deutscher Vorhabentitel, eine deutschsprachige Kurzfassung (max. 1 DIN-A4-Seite), eine detaillierte Meilensteinplanung (inkl. Abbruchkriterien) und ein umfassender Verwertungsplan. Ein detaillierter Finanzierungsplan, der Ausgaben bzw. Kosten für Personal, Investitionen, Verbrauchsmaterial, Reisen und Aufträge aufschlüsselt. Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung sowie ein Ablaufplan für die Erstellung der Kooperationsvereinbarung. Bestätigung eines Forschungsdatenmanagementplans. Dokumentation der Prüfung von Missbrauchsrisiken (Dual Use) sowie Risiken für die Wissenschaftsfreiheit. Nachweis einer grundsätzlichen Übereinkunft über Kooperationskriterien gemäß BMFTR-Vordruck Nr. 0110. Eine Erklärung zur KMU-Einstufung sowie spezifische Angaben zur Sicherstellung des Anreizeffekts (unter anderem Unternehmensgröße, Standort und Projektkosten).

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Förderrichtlinie zur Förderung internationaler Verbundvorhaben im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie zum Thema „Förderung der pflanzlichen genetischen Diversität zur Beschleunigung der agrarökologischen Transition“
vom: 27. 11. 2025
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
BAnz AT 08.12.2025 B2

Weblink zur Förderrichtlinie

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