Kurztext
Planen Sie ein innovatives Projekt zur Wissenschaftskommunikation im Wissenschaftsjahr 2027 – Raumfahrt? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Vorhaben, die den Dialog mit der Öffentlichkeit stärken.
Volltext
Das Bundesministerium fördert im Rahmen des Wissenschaftsjahres 2027 – Raumfahrt wirkungsorientierte, experimentelle, partizipative und dialogische Formate der Wissenschaftskommunikation. Diese sollen den Austausch zwischen der Forschung und der breiten Öffentlichkeit intensivieren, die Wissenschaftskommunikation nachhaltig in den teilnehmenden Einrichtungen verankern und das gesellschaftliche Vertrauen in die Wissenschaft sowie die Mündigkeit der Bürgerinnen und Bürger stärken.
Gefördert werden analoge, digitale und hybride Formate mit lokalem, regionalem oder überregionalem Fokus, die ausdrücklich für das Wissenschaftsjahr 2027 – Raumfahrt neu entwickelt werden. Die Vorhaben müssen thematisch an mindestens eines der folgenden 4 Themenfelder anknüpfen:
- 1. Wissenschaft und Forschung: Von der Erde zum Universum und zurück
- 2. Der wirtschaftliche Beitrag der Raumfahrt
- 3. Internationale Zusammenarbeit als diplomatisches Bindeglied
- 4. Die unbemannte Raumfahrt als Garant für Souveränität und Resilienz
Die förderfähigen Formate umfassen insbesondere:
- Dialog- und Partizipationsformate (wie Citizen Science, Schülerlabore oder Mitmach-Experimente),
- Informations- und Vermittlungsformate (wie Ausstellungen, Science-Center-Angebote, Visualisierungen, Animationen, Virtual-Reality-Anwendungen oder Interview-Reihen),
- Onlineformate (wie Podcasts, Streams oder Kurzvideos),
- Games (wie Online-Games oder Escape-Games),
- künstlerische und kulturelle Projekte (wie interaktive Bühnenshows) sowie
- inter- und transdisziplinäre Formate.
Zuwendungsfähig sind Sachmittel, Reisekosten (einschließlich CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen sowie Kosten für Reisen zu maximal 2 geplanten Vernetzungstreffen), Personalausgaben beziehungsweise -kosten (sofern nicht bereits anderweitig aus öffentlichen Haushalten finanziert) und Mittel für die Vergabe von Aufträgen an Dritte (wie Web-Programmierung oder Gestaltungs- und Druckkosten). Nicht gefördert werden unter anderem Fachliteratur, nichtöffentliche Fachtagungen, reine Werbe- und Marketingkampagnen sowie die Weiterführung bereits umgesetzter Projekte.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beträgt in der Regel zwischen 20.000 EUR und 100.000 EUR (dies gilt für Einzel- und Verbundvorhaben gleichermaßen). In begründeten Ausnahmefällen sind auch höhere Zuwendungen möglich.