Förderprogramm

Unterstützung der Benennungs- und Qualifizierungsprozesse von Mitgliedern in Prüfungs- und Berufsbildungsausschüssen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Ansprechpunkt:

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Referat 313

Kapelle-Ufer 1

10117 Berlin

Weiterführende Links:
easy-Online – Elektronisches Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie das Prüferehrenamt unterstützen und die fachliche und methodische Qualifizierung der Prüfenden verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Ihre Vorhaben für das Prüferehrenamt und die fachliche und methodische Qualifizierung der Prüfenden im Bereich des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung. Dies bezieht sich insbesondere auf Maßnahmen zur Organisation und Durchführung der Abschluss- beziehungsweise Gesellen-, Fortbildungs- und Umschulungsprüfungen.

Gefördert werden Vorhaben in den folgenden Maßnahmenkategorien, die insbesondere Maßnahmen für Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Prüfungs- oder Berufsbildungsausschüssen umsetzen:

  • Gewinnungsmaßnahmen,
  • Qualifizierungsmaßnahmen,
  • Maßnahmen zur Erhöhung der Sichtbarkeit und Wertschätzung des ehrenamtlichen Prüfungspersonals.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren.

  • Die Höhe der Förderung beträgt normalerweise 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Sie erhalten für Qualifizierungsmaßnahmen Festbeträge pro Teilnehmender und Teilnehmendem. Die Höhe richtet sich nach der Art und Dauer der Maßnahme.

Das Antragsverfahren ist einstufig. Bitte reichen Sie Ihren Antrag bis zum 31.10. des jeweiligen Vorjahres bei dem BMBF ein.

Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

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