Kurztext
Sie möchten neue Anwendungen mit dem Satellitennavigationssystem Galileo entwickeln oder die New Space-Technologie vorantreiben? Das Bundesministerium unterstützt Ihre Forschungsprojekte mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Volltext
Gefördert werden anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die innovative Produkte, Dienstleistungen oder Technologien auf Basis der Daten und Dienste des europäischen Satellitennavigationssystems Galileo, dem globalen Satellitennavigationssystem (GNSS) der Europäischen Union (EU) sowie NewSpace-Innovationen entwickeln. Typische Anwendungsbereiche sind beispielsweise digitale Lösungen für die Logistik, die moderne Landwirtschaft, Rettungseinsätze, das autonome Fahren oder die Integration von künstlicher Intelligenz (KI). Die Vorhaben sollen die technologische Unabhängigkeit und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands in der Raumfahrtbranche stärken.
Die finanzielle Unterstützung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung):
- Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Kostenbasis AZK): Die Zuordnung erfolgt nach den Regeln der EU-Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Die maximale Förderquote (Beihilfeintensität) beträgt:
- Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten für industrielle Forschung.
- Bis zu 25 % der förderfähigen Kosten für experimentelle Entwicklung.
- Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten für Durchführbarkeitsstudien.
- Boni für kleinere Akteure: Kleine Unternehmen erhalten einen Aufschlag von 20 %, mittlere Unternehmen einen Aufschlag von 10 %. Bei einer wirksamen Zusammenarbeit (zum Beispiel im Verbund) oder der weiten Verbreitung der Ergebnisse kann die Förderung um weitere 15 % auf insgesamt maximal 80 % angehoben werden. Eine angemessene Eigenbeteiligung der Unternehmen wird vorausgesetzt.
- Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen (Ausgabenbasis AZA):
- Nichtwirtschaftliche Vorhaben können mit bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
- Hochschulen und Universitätskliniken erhalten zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zur Deckung ihrer indirekten Kosten.