Kurztext
Wenn Sie im Bereich der sozialen und technologischen Innovationen für eine nachhaltige Stadt forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Sie beim Aufbau stadtregionaler Transformationscluster für eine nachhaltige Stadtentwicklung.
Gefördert werden Verbundprojekte, die sozial-innovative Ansätze einer nachhaltigen Stadtentwicklung in urbanen und stadtregionalen Räumen identifizieren, in experimentellen Forschungsformaten entwickeln, erproben und erforschen. Hierzu veröffentlicht das BMFTR voraussichtlich alle 2 Jahre einen Förderaufruf. Diese spezifischen Förderaufrufe beziehen sich auf eines oder mehrere der folgenden Module:
- Modul 1: Nachhaltige und klimafreundliche Gebäudebestandserneuerung und effiziente und suffiziente Flächennutzung in bestehenden Stadtquartieren und Siedlungsbereichen,
- Modul 2: Soziale Innovationen für die „grüne“ Stadt,
- Modul 3: Soziale Innovationen für nachhaltige, vitale und multifunktionale Stadtkerne,
- Modul 4: Soziale Innovationen für urbane Produktion, regionale Wertschöpfung und wirtschaftliche Resilienz,
- Modul 5: Soziale Innovationen für nachhaltige urbane Mobilität und Verkehrsinfrastrukturen,
- Modul 6: Zukunftsthemen für eine sozial-innovative und nachhaltige Stadtentwicklung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 % Ihrer förderfähigen Kosten.
- Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung können Sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
- Wenn Sie als Hochschule ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % erhalten.
- Als Kommune können Sie normalerweise bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.