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Möchten Sie maritime Infrastrukturen vor Sabotage schützen? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Verbundprojekte für die Sicherheit von Seewegen und Offshore-Anlagen. Informieren Sie sich jetzt über Ihre Möglichkeiten.
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Sie arbeiten an einer Hochschule, in einer Forschungseinrichtung, einer Behörde oder einem Unternehmen? Dann können Sie eine Förderung erhalten. Das Programm unterstützt Sie, wenn Sie in einem Verbundprojekt zur zivilen maritimen Sicherheit forschen. Ziel ist es, Seewege und kritische Infrastrukturen wie Offshore-Windenergieanlagen oder Unterseekabel besser zu schützen.
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Projekte in verschiedenen Schwerpunktbereichen. Dazu zählt die KI-basierte Einsatzunterstützung für Rettungsteams. Auch robuste Verfahren zur Positionsbestimmung bei gestörten Satellitensignalen sind wichtig. Ein weiterer Fokus liegt auf unbemannten Systemen zur Überwachung über und unter Wasser. Ihre Projektergebnisse sichern die Versorgung der Bevölkerung und die Stabilität des internationalen Seehandels. Die Laufzeit der jeweiligen Vorhaben ist auf einen Zeitraum von 3 Jahren angelegt.
Die Höhe der Förderung hängt von Ihrer Einrichtung ab.
- Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen übernimmt das Bundesministerium bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Als Hochschule erhalten Sie zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % auf Ihre Aufwände auf Ausgabenbasis (AZA).
- Wenn Sie ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind, erhalten Sie bis zu 50 % Ihrer Kosten für industrielle Forschung auf Kostenbasis (AZK).
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können zusätzliche Aufschläge erhalten.
Leopoldina und Deutsche Forschungsgemeinschaft haben eine „Empfehlungen zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung“ veröffentlicht (siehe weiterführende Links). Hochschulen sind aufgefordert, die Empfehlungen zu beachten und eigenverantwortlich umzusetzen. Insbesondere sind sie gehalten, mögliche Risiken frühzeitig zu identifizieren und die in der Empfehlung genannten Schritte einzuleiten. Gleiches gilt auch für die übrigen Zuwendungsempfänger.