Förderprogramm

Förderung von Projekten zum Thema „Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung“

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Ansprechpunkt:

VDI Technologiezentrum GmbH

Projektträger Sicherheitsforschung

VDI-Platz 1

40468 Düsseldorf

Weiterführende Links:
Informationen zur Unterstützung deutscher Antragsteller: Fit für Europa easy-Online – Elektronisches Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie sich an Forschungsprojekten zum Cluster 3-Arbeitsprogramm der EU beteiligen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Ihre Aktivitäten zur Teilnahme an dem europäischen Forschungsprogramm „Horizont Europa“ in Cluster 3 „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“. Dies umfasst unter anderem folgende Aktivitäten, die zur Vorbereitung sowie zur konkreten Ausarbeitung eines EU-Antrags erforderlich sind:

  • Sie befassen sich mit dem vorgesehenen Förderinstrument,
  • Sie arbeiten frühzeitig an der Aufstellung eines Konsortiums,
  • Sie arbeiten an einer themenspezifische Netzwerkbildung,
  • Sie arbeiten den EU-Antrag aus oder
  • Sie bereiten die finale Einreichung des EU-Antrags vor.

Primär werden Einzelvorhaben mit deutscher Koordination des EU-Antrags gefördert.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten.

Sie erhalten pro Projekt bis zu 120.000 EUR.

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Verfahrensstufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei dem beauftragten Projektträger ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Zusatzinfos 

Fristen

Reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bis spätestens

  • 30. April 2021 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2022)
  • 30. April 2022 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2023)
  • 30. April 2023 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2024)
  • 30. April 2024 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2025)

ein.

rechtliche Voraussetzungen

Der Zuschuss ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
  • Behörden und deren Forschungseinrichtungen,
  • andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern,
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und andere Anwender aus dem Bereich der Sicherheitsforschung,
  • Kommunen,
  • Verbände und Non-Profit-Organisationen.

Weitere Voraussetzungen:

  • Ihr Vorhaben muss einen Bezug zum Cluster 3 „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“ von Horizont Europa aufweisen.
  • Soweit ein offizielles Arbeitsprogramm für das Folgejahr zum Einreichungsstichtag vorliegt, müssen Sie einen konkreten Bezug zu einem der für das Folgejahr avisierten Topics herstellen.
  • Sie müssen Ihre Forschungsergebnisse so veröffentlichen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung“ im Rahmen des Programms „Die europäische Innovationsunion – Deutsche Impulse für den Europäischen Forschungsraum“
vom: 21.12.2020
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 11.01.2021 B3

Weblink zur Förderrichtlinie

Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten „Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung“ im Rahmen des Programms „Die europäische Innovationsunion – Deutsche Impulse für den Europäischen Forschungsraum“
vom: 17.01.2022
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 24.01.2022 B5

In der 1. Verfahrensstufe konnten dem beauftragten Projektträger bis spätestens. 30.04.2021 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2022), 30.04.2022 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2023), 30.04.2023 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2024) und 30.04.2024 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2025) Projektskizzen vorgelegt werden.

In der 2. Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Weblink zur Änderungsbekanntmachung

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