Förderprogramm

Förderung für Verbundprojekte der Wissenschafts- und Hochschulforschung (WiHo) – 6. Förderaufruf

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Hochschule, Forschungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Ansprechpunkt:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

Projektträgerschaft Wissenschafts- und Hochschulforschung

Steinplatz 1

10623 Berlin

Weiterführende Links:
Information zum 6. Förderaufruf (externer Link) Informationen zur Wissenschafts- und Hochschulforschung (externer Link) easy-Online: Elektronisches Formularsystem (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt fördert Forschungsverbünde, die Belastungen der Wissenschaftsfreiheit in Deutschland empirisch untersuchen und praxisrelevante Ansätze für Schutz, Handlungsfähigkeit und organisationale Resilienz entwickeln.

Volltext

Wenn Sie ein Projekt zur Belastung der Wissenschaftsfreiheit in Deutschland planen, können Sie eine Förderung erhalten.

Sie können empirisch orientierte Forschungsprojekte zu aktuellen Fragestellungen der Wissenschaftsfreiheit durchführen. Dazu gehören Untersuchungen zu Strukturen, Regeln und Verfahren an Hochschulen. Ihr Vorhaben muss sich einem von 4 Schwerpunkten widmen. Diese umfassen

  • Anfeindungen und Gewalt,
  • die Wahl von Forschungsthemen,
  • organisationale Resilienz sowie
  • das Monitoring von Belastungen der Wissenschaftsfreiheit.

Sie können auch forschungsbasierte Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben wie Reallabore durchführen, wenn diese eng an die empirische Erkenntnisgewinnung gebunden sind. Zusätzlich können Sie als Einzel- oder Verbundvorhaben ein Begleitprojekt durchführen, das zentrale Vernetzungs- und Transferaufgaben übernimmt.

Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Höhe Ihrer Zuwendung richtet sich nach dem Bedarf Ihres Projekts, da es keine festgelegte maximale Fördersumme gibt. Sie können bis zu 100 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erstattet bekommen. Wenn Sie an einer Hochschule oder Universitätsklinik forschen, erhalten Sie zusätzlich eine Projektpauschale von 20 %. Sie können Mittel für Personal, für projektbezogene Reisen zu Arbeitstreffen und Konferenzen sowie für den Sachaufwand beantragen. Zu den Sachmitteln zählen beispielsweise Gebühren für das Forschungsdatenmanagement oder Open-Access-Publikationen.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Stufe 1: Projektskizze

  • Sie reichen Ihre gemeinsame Projektskizze elektronisch über das Portal „easy-Online" (siehe weiterführende Links) beim Projektträger ein.
  • Pro Verbundvorhaben stimmen Sie sich ab und reichen nur 1 Skizze ein.
  • Ein Expertengremium bewertet Ihre Skizze nach festgelegten Kriterien.

Stufe 2: Förderantrag

  • Wenn Ihre Skizze positiv bewertet wurde, werden Sie zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert.
  • Jeder Verbundpartner reicht einen eigenen Förderantrag über das Portal „easy-Online" (siehe weiterführende Links) ein.
  • Ihr Antrag wird geprüft.
  • Bei positivem Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.

Fristen

Die Antragstellung für die erste Stufe ist bis zum 18.09.2026 möglich.

Wenn Sie nach einer positiven Bewertung zur 2. Stufe zugelassen werden, erhalten Sie eine gesonderte Frist für die Einreichung Ihres förmlichen Förderantrags. Wenn Sie Interesse an der Durchführung des Begleitprojekts haben, müssen Sie dieses ebenfalls bis zum 18.09.2026 per E-Mail bekunden.

rechtliche Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Sie führen Ihr Vorhaben im nichtwirtschaftlichen Bereich durch.
  • Sie planen Ihr Projekt als Verbundvorhaben mit mindestens 2 antragsberechtigten Partnern (Ausnahme: Begleitprojekt).
  • Sie integrieren ein Transferkonzept in Ihr Vorhaben, das Zielgruppen und Transferformate beschreibt.
  • Sie legen eine Absichtserklärung von allen inhaltlich beteiligten Partnern vor.
  • Sie schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ab, wenn Ihr Verbundprojekt gefördert wird.
  • Sie betreiben ein eigenes Forschungsdatenmanagement und stellen Ihre Daten nach Projektabschluss zur Nachnutzung zur Verfügung.

Ausschlussgründe:

  • Sie erhalten keine Förderung für rein lokal ausgerichtete Einzelmaßnahmen, bei denen keine plausible Übertragbarkeit erkennbar ist.
  • Sie erhalten keine Förderung für wirtschaftliche Tätigkeiten.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Stufe 1 (Projektskizze):

  • Projektskizze mit maximal 11 Seiten (bei Verbundvorhaben: 12 Seiten)
  • Kurzdarstellung der beruflichen Werdegänge der Projektleitungen
  • Publikationsliste mit maximal 5 themenbezogenen Publikationen der letzten 5 Jahre
  • Angaben zu laufenden Drittmittelvorhaben
  • Absichtserklärung von allen beteiligten Partnern
  • Kurze Literaturliste

Stufe 2 (Förderantrag):

  • Formular AZA oder AZK
  • Gemeinsame Vorhabenbeschreibung
  • Ressourcenbezogener detaillierter Arbeitsplan und Meilensteinplan
  • Detaillierter Finanzierungsplan mit Erläuterungen und Kalkulationsbelegen
  • Darstellung der Arbeitspakete je Einzelvorhaben
  • Stellungnahme zu den Auflagen aus der 1. Verfahrensstufe (falls zutreffend)

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Bekanntmachung im Rahmen der Projektförderung im BMBF-Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung (WiHo)"
vom: 20.10.2023
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 10.11.2023 B4

Weblink zur Förderbekanntmachung

Förderaufruf von Modul C der Rahmenbekanntmachung im Förderschwerpunkt „Wissenschafts- und Hochschulforschung“: Forschungsaktivitäten anlässlich vorhandener besonderer Informations-/Beratungsbedarfe der Rahmenbekanntmachung
vom: 18.06.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Weblink zum Förderaufruf

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?