Förderprogramm

 Förderung für ein wissenschaftliches Begleitvorhaben zur Erkennung, Abwehr und Bewältigung hybrider Bedrohungen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung
Fördergeber:

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Ansprechpunkt:

VDI Technologiezentrum GmbH

Projektträger Sicherheitsforschung

VDI-Platz 1

40468 Düsseldorf

Tel: +49 211 6214-401

Fax: +49 211 6214-182

VDI Technologiezentrum GmbH (externer Link)

Weiterführende Links:
Informationsseite zum Förderprogramm (externer Link) Pressemitteilung des BMFTR (externer Link) easy-Online: Elektronisches Formularsystem (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Sie möchten Forschungsprojekte zu hybriden Bedrohungen vernetzen und deren Ergebnisse sichtbar machen? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert ein wissenschaftliches Begleitvorhaben zur Koordination über 4 Jahre als Zuschuss.

Volltext

Sie arbeiten in einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einer Hochschule, Forschungseinrichtung oder einer Behörde? Dann können Sie eine Förderung erhalten. Das Programm unterstützt Sie bei einem wissenschaftlichen Begleitvorhaben zur Erkennung und Abwehr hybrider Bedrohungen. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Ihr Vorhaben. Ziel ist es, die Ergebnisse von Forschungsprojekten zusammenzuführen, zu vernetzen und an Politik, Wirtschaft sowie Gesellschaft zu kommunizieren. Sie entwickeln dafür eine Kommunikationsstrategie, richten partizipative Formate aus und etablieren ein Wissensmanagement. Sie können das Begleitvorhaben ausdrücklich als Einzelvorhaben durchführen.

Die Art Ihrer Förderung hängt von Ihrer Einrichtung ab:

  • Als Unternehmen erhalten Sie einen anteiligen Zuschuss zu Ihren projektbezogenen Kosten auf Kostenbasis (AZK).
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie einen zusätzlichen Bonus erhalten.
  • Als Hochschule, Forschungseinrichtung oder Behörde wird Ihr nichtwirtschaftliches Vorhaben auf Ausgabenbasis (AZA) gefördert. Das Bundesministerium kann hierbei bis zu 100 % Ihrer Ausgaben übernehmen.
  • Als Hochschule erhalten Sie bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale von 20 %.

Die Laufzeit Ihres Vorhabens beträgt bis zu 4 Jahre.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Sie können die Förderung in einem zweistufigen Verfahren beantragen.

  • Stufe 1: Sie reichen Ihre Projektskizze elektronisch beim Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH über das Antragsportal „easy-Online" (siehe weiterführende Links) ein.
  • Stufe 2: Nach positiver Bewertung werden Sie aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag über das elektronische Antragsportal „easy-Online" (siehe weiterführende Links) zu stellen.

Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid.

Fristen

Die Einreichung Ihrer Projektskizze für das wissenschaftliche Begleitvorhaben ist bis zum 22.05.2026 möglich.

rechtliche Voraussetzungen

  • Sie unterhalten zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Sie sichern einen vertraulichen Umgang mit allen Daten und Informationen zu, die in den flankierten Forschungsvorhaben erhoben oder offengelegt werden.

Für Unternehmen:

  • Sie erfüllen die Vorgaben der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
  • Sie sind kein Unternehmen in Schwierigkeiten.
  • Es liegt keine offene Rückforderungsanordnung der Europäischen Union (EU) gegen Sie vor.
  • Wenn Sie den Förderbonus für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Anspruch nehmen wollen, müssen die Voraussetzungen der Definition für kleine und mittlere Unternehmen der Europäischen Union (EU) erfüllt sein.

Für grundfinanzierte Hochschulen und Forschungseinrichtungen:

  • Sie grenzen das beantragte Projekt klar von Ihren institutionell grundfinanzierten Aktivitäten ab.

Ausschlussgründe: Vorhaben, an denen Personen mit Staatsangehörigkeit eines Landes der Staatenliste nach § 13 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) beteiligt sind, können Sie nicht fördern lassen.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Für die 1. Stufe (Projektskizze):

  • Projektskizze im Umfang von maximal 15 DIN-A4-Seiten.
  • Die Skizze gliedert sich in 6 vorgegebene Punkte: Zielstellung und konzeptioneller Ansatz, wissenschaftliche Arbeitsziele, Qualifikation, Arbeitsplanung und Balkenplan, Verwertungspotenzial sowie Finanzierungsplan.

Für die 2. Stufe (Förmlicher Antrag):

  • Förmlicher Förderantrag.
  • Bei kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU): Erklärung zu Ihrer Einstufung als kleineres oder mittleres Unternehmen.
  • Bei grundfinanzierten Hochschulen und Forschungseinrichtungen: Dokumentation zur Abgrenzung der projektbedingten Ausgaben von der Grundfinanzierung.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Erkennung, Abwehr und Bewältigung hybrider Bedrohungen“ im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit – Gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft“ der Bundesregierung
vom: 17.03.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 17.04.2026 B2

Weblink zur Förderrichtlinie

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