Förderprogramm

Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Beantragen Sie bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) für Ihr Unternehmen eine steuerliche Forschungsförderung für Grundlagen-, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung.

Volltext

Ob Start-Up, kleines, mittelständisches oder Großunternehmen: Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, können von der Forschungszulage profitieren.

Stellen Sie dafür einen "Antrag auf Bescheinigung eines FuE-Vorhabens" bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Diese prüft, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um ein förderfähiges Forschungsprojekt handelt. Die BSFZ untersucht dazu Ihre Eingaben auf Neuartigkeit, Risiko oder Unwägbarkeit und auf Planmäßigkeit.

Eine Bescheinigung für eine Forschungszulage können Sie vor, während oder nach Abschluss Ihres Vorhabens beantragen. Beachten Sie dabei, dass Sie immer zuerst die Bescheinigung beantragen. Sie ist Voraussetzung dafür, dass Sie anschließend bei Ihrem zuständigen Finanzamt den "Antrag auf Forschungszulage" stellen können.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Um die Bescheinigung für die Forschungszulage zu beantragen, folgen Sie diesen Schritten:

  • Registrierung und Anmeldung:
    • Besuchen Sie das Web-Portal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) (siehe weiterführende Links) und registrieren Sie sich dort. Nach der Registrierung können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten anmelden.
  • Antragsformular ausfüllen:
    • Füllen Sie das Online-Antragsformular aus. Hier müssen Sie detaillierte Informationen zu Ihrem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) angeben. Dazu gehören:
      • Beschreibung des Projekts
      • Zielsetzung und erwartete Ergebnisse
      • Zeitplan und Meilensteine
      • Budget und geplante Ausgaben
  • Einreichung des Antrags:
    • Reichen Sie den ausgefüllten Antrag online ein.
  • Prüfung durch die BSFZ:
    • Die BSFZ prüft Ihren Antrag auf Begünstigungsfähigkeit.
  • Bescheinigung erhalten:
    • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung über die Begünstigungsfähigkeit Ihres FuE-Vorhabens. Diese Bescheinigung wird auch direkt an das zuständige Finanzamt übermittelt.
  • Forschungszulage beim Finanzamt beantragen:
    • Mit der Bescheinigung können Sie nun die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt über das ELSTER-Portal (siehe weiterführende Links) beantragen.
    • Das Finanzamt prüft Ihren Antrag und setzt die Forschungszulage fest.

Bearbeitungsdauer

0 - 3 Monate

Fristen

Achten Sie darauf, dass Sie die Anträge rechtzeitig einreichen.

Sie können den Antrag grundsätzlich nur bis zum Ablauf von vier Jahren stellen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem förderfähige Aufwendungen bei Ihnen entstanden sind. Für förderfähige Aufwendungen im Jahr 2025 würde die Frist beispielsweise Ende 2025 beginnen und am 31.12.2029 enden.

rechtliche Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen unterliegt der Steuerpflicht in Deutschland.
  • Ihr Unternehmen erzielt Einkünfte.
  • Sie haben sich auf dem Webportal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) registriert und einen Antrag gestellt.
  • Ihr Forschungsvorhaben fällt in eine der drei folgenden Kategorien: Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung.
  • Ihnen sind förderfähige Aufwendungen entstanden (beispielsweise Arbeitslöhne für Arbeitnehmer)

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

  • Stammdaten des Unternehmens
  • Statistische Daten des Unternehmens

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Rechtsgrundlage

Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG)
vom: 14.12.2019, zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 14.7.2025 I Nr. 161
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

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