Förderprogramm
Beihilfen wegen Frostschäden für bestimmte Agrarerzeuger im Jahr 2024
Förderprogramm ausgelaufen
Förderprogramm
Förderprogramm ausgelaufen
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Für die Durchführung sind die nach Landesrecht zuständigen Behörden des Landes örtlich zuständig, in dem der Betriebsinhaber seinen Betriebssitz hat.
Verordnung für Beihilfen wegen Frostschäden für bestimmte Agrarerzeuger im Jahr 2024 (AgrarFrostBeih2024V)
vom: 11.11.2024
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesgesetzblatt Teil I 2024 Nr. 352
Der Antrag auf Beihilfe konnte vom Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion bei der zuständigen Landesstelle unter Einhaltung der von der Landesstelle vorgegebenen Form und Frist, aber spätestens zum 08.01.2025 gestellt werden.
Haben Sie Anregungen oder Fragen?
Nutzen Sie das KontaktformularSie haben allgemeine Fragen?
Schauen Sie in Häufige FragenSie haben inhaltliche Fragen?
Hier finden Sie eine Übersicht zu BeratungsangebotenAn aktuellen Meldungen interessiert?
Abonnieren Sie den RSS-FeedSie suchen Online-Angebote Ihrer lokalen Behörde?
Recherchieren Sie in der Servicesuche von Bund und Ländern