Förderprogramm

Förderung von nachhaltigen Anbausystemen mit Leguminosen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschule
Fördergeber:

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Ansprechpunkt:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Deichmanns Aue 29

53179 Bonn

Weiterführende Links:
Fördersteckbrief (externer Link) Information zur Skizzeneinreichung (externer Link) easy-Online: Elektronisches Formularsystem (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat fördert Ihre Forschung an nachhaltigen Anbausystemen für Leguminosen.

Volltext

Das Programm unterstützt Projekte zur Optimierung nachhaltiger Anbausysteme. Dies umfasst den Anbau in Reinkultur oder Mischkultur. Ziele sind eine verbesserte Bodenfruchtbarkeit und eine starke regionale Proteinversorgung.

Gefördert werden Vorhaben zur Eiweißpflanzenstrategie des Bundes. Dazu zählen neue Anbauverfahren oder der Schutz vor Schadorganismen. Leguminosen sind Pflanzen wie Erbsen, Ackerbohnen oder Lupinen. Sie binden Stickstoff aus der Luft im Boden. Dieser Vorgang heißt Stickstofffixierung. Dadurch verbessern sie die Bodenstruktur und sparen Dünger ein.

Verwenden Sie ausschließlich Material ohne gentechnisch veränderte Organismen (GVO-frei). Die Förderung ist für den ökologischen und konventionellen Landbau offen. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat möchte die ökologische Landwirtschaft besonders stärken.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Die Beantragung erfolgt in einem zweistufigen Prozess.

  • Skizzenphase: Zuerst reichen Sie Ihre Projektskizze elektronisch über das Antragsportal „easy-Online" (siehe weiterführende Links) ein.
  • Auswahlphase: Ihre Skizze wird nach fachlichen Kriterien bewertet.
  • Antragsphase: Nach positiver Bewertung werden Sie zur Einreichung eines förmlichen Antrags aufgefordert.
  • Bewilligung: Nach der abschließenden Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Es wird empfohlen, vor der Einreichung Kontakt für eine Beratung mit dem Projektträger aufzunehmen.

Bearbeitungsdauer

Es existiert keine gesetzlich festgelegte Bearbeitungsdauer.

Fristen

Die Einreichung der Projektskizze ist bis zum 21.05.2026 möglich.

rechtliche Voraussetzungen

  • Sie betreiben Ihr Geschäft in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie nutzen ausschließlich Material ohne gentechnisch veränderte Organismen (GVO-frei).
  • Ihr Vorhaben ordnet sich in die Ziele der Eiweißpflanzenstrategie ein.
  • Ihr Projekt ist in der Regel auf eine Laufzeit von 3 Jahren ausgelegt.
  • Sie weisen bei Bedarf die Relevanz für die ökologische Landwirtschaft nach.

Ausschlussgründe: Vorhaben zur Züchtung oder zur Verwertung von Leguminosen in der Fütterung und Humanernährung sind nicht förderfähig. Ausgeschlossen sind zudem Fragestellungen zum Grünland sowie Projekte zur Erzeugung nachwachsender Rohstoffe. Untersuchungen, die unmittelbar der Anmeldung von Pflanzenstärkungsmitteln oder der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln dienen, können Sie nicht fördern lassen.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Das zweistufige Verfahren dient der Ressourceneffizienz. Der detaillierte Antrag wird erst nach einer positiven Vorab-Prüfung der Skizze fällig.

Stufe 1 (Projektskizze):

  • Einreichung der Projektskizze.
  • Forschungsdatenmanagementplan (FDMP) unter Verwendung der Vorlage für die Skizzeneinreichung.

Stufe 2 (Förmlicher Antrag):

  • Förmlicher Förderantrag nach Aufforderung.
  • Detaillierte Vorhabenbeschreibung.
  • Finanzierungsplan (auf Ausgabenbasis AZA oder Kostenbasis AZK).

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Bekanntmachung Nr. 09/26/33 über die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Förderung von nachhaltigen Anbausystemen mit Leguminosen
vom: 11.02.2026
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
BAnz AT 05.03.2026 B6

Weblink zur Förderrichtlinie

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