Förderprogramm

Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Beratung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Ansprechpunkt:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL)
Förderantrag RIBE AHV

Deichmanns Aue 29

53179 Bonn

Weiterführende Links:
Förderung der Beratung von AHV-Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) Bio-Lebensmittel einsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den anfallenden externen Beratungskosten erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Sie als Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV), wenn Sie Bio-Lebensmittel einsetzen.

Gefördert werden externe Beratungen. Die Beratungen können sich auf die Neuaufnahme von Bio-Lebensmitteln beziehen oder auch auf die Erweiterung Ihres Speisenangebots mit Bio-Lebensmitteln. Es können auch zusätzliche Beratungsinhalte gefördert werden, beispielsweise Informationen und praktische Hilfeleistungen zu folgenden Themen:

  • Vermeidung von weiteren Abfällen,
  • Saisonalität in Verbindung mit einem regionalen Bezug von Obst und Gemüse, energiesparende Zubereitung,
  • Reduzierung des Anteils von Lebensmitteln tierischen Ursprungs,
  • besondere Aspekte des Tierwohls, Natur- und Umweltschutzes,
  • Treibhausgas-Neutralität,
  • Nachhaltigkeitszertifizierungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt

  • für Unternehmen der AHV grundsätzlich bis zu 80 Prozent der Beratungskosten,
  • für Kindertageseinrichtungen und Schulen, in denen Erzeugnisse selbst, vor Ort, in eigenen Küchen und für den Eigenbedarf zubereitet werden, maximal 90 Prozent der Beratungskosten,
  • insgesamt mindestens EUR 1.500 und maximal EUR 35.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte spätestens 2 Monate vor der 1. Beratung an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

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