Förderprogramm

Transfer neuer Erkenntnisse aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in die landwirtschaftliche Praxis im Kontext der Modell- und Demonstrationsvorhaben Tierschutz für kleine und mittlere Unternehmen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen, Hochschule, Forschungseinrichtung
Fördergeber:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Ansprechpunkt:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Referat 323 – Tierhaltung, Modellvorhaben Tier

Deichmanns Aue 29

53179 Bonn

Weiterführende Links:
Modell- und Demonstrationsvorhaben Tierschutz BLE Anmeldung zum Newsletter

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie zum Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis zur Verbesserung des Tierschutzes in der Nutztierhaltung forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie bei dem Transfer von Forschungsergebnissen zum Tierschutz in die landwirtschaftliche Praxis.

Sie erhalten einen Zuschuss für Projekte zu folgenden fachlichen Aspekten:

  • tierschutzrelevante Schwachstellen im Zusammenhang mit der Vermeidung nichtkurativer Eingriffe,
  • Schwachstellen in der Tierhaltung, die zum vermehrten Auftreten von Krankheiten führen können, die den Einsatz von Antibiotika nötig machen,
  • Schwachstellen hinsichtlich der Stalltechnik (in Bezug auf den Tierschutz), der Umweltwirkung und der Hygiene

Bei Wissenstransfer- und Demonstrationsprojekten sollten Sie auch einbeziehen:

  • die Analyse des Wissenstransfers an sich,
  • die ökonomische Bewertung der auf Praxisebene konkret umgesetzten Maßnahmen sowie
  • die Bewertung der Zielerreichung.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für höchstens 3 Jahre. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Einzelfall ab. Berücksichtigt werden dabei der Subsidiaritätsgrundsatz und das wirtschaftliche Eigeninteresse.

Sie können den Zuschuss mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinieren, sofern Sie dabei die beihilferechtlichen Höchstgrenzen nicht überschreiten.

Ihren Antrag richten Sie an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

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